Zuckerberg-Anwälte wollen Facebook-Kläger Betrug nachweisen
Auf einem Computer des Klägers, der sich für einen Mitbegründer von Facebook hält, sollen Beweise für Fälschungen gefunden worden. Sie entsprächen einem "rauchender Colt", schreiben die Verteidiger an das Gericht.
Die Anwälte von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wollen Beweise für den behaupteten Betrug bei der Klage um Anteile am Unternehmen eines vermeintlichen Mitbegründers gefunden haben. Der Kläger hatte dem Gericht die Kopie eines Vertrages und mehrerer E-Mails vorgelegt, aus denen seine Beteiligung an der Gründung des Netzwerks im Jahr 2003 hervorgehen soll.
Zuckerberg und seine Anwälte hatten die Echtheit der Dokumente von Beginn des Prozesses bestritten und wollen nun Beweise dafür auf den Computern des Klägers gefunden haben, die dieser auf Anordnung des Gerichts hatte herausgeben müssen. Der habe eine Unmenge von PCs, Disketten und CDs vorgelegt – wohl in der Hoffnung, dass sich aufgrund der Menge der Daten keine Spuren finden würden, unterstellen die Facebook-Anwälte in einem 22-seitigen Schreiben an das Bezirksgericht im Westen des Staates New York. Trotzdem hätten sie auf einem der PCs einen „rauchenden Colt“ gefunden: Es lasse sich feststellen, dass der Kläger die vorgelegten E-Mails selbst geschrieben und den Vertrag, den Zuckerberg nie unterschrieben haben will, gefälscht hat. Sie stellen nun insgesamt sechs Beweisanträge und haben die Begutachtung verschiedener Dokumente durch das Gericht in einem geschlossenen Verfahren ("in camera") beantragt.
Sollte das Gericht dabei zu derselben Auffassung kommen wie Facebooks Rechtsvertreter, könnten auf den Kläger nicht nur erhebliche Schadensersatzforderungen, sondern auch ein Strafverfahren wegen Prozessbetrugs zukommen. Die Anwälte sprechen bereits jetzt von einem erheblichen Imageschaden und hohen Verlusten, die das Unternehmen durch die Klage erlitten habe. (tig)