.xxx-Domain: ICANN und ICM wollen Klage abweisen lassen

In dem Rechtsstreit zwischen Netzverwaltung, xxx-Domainbetreiber und der Pornobranche haben die Beklagten ICANN und ICM die Abweisung der Klage beantragt.

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In dem Gerichtsverfahren gegen die Vergabe der Rotlichtdomain ".xxx" haben die Internetverwaltung ICANN und Domainbetreiber ICM die Vorwürfe des klagenden Pornoproduzenten zurückgewiesen und die Abweisung der Klage beantragt. ICM begründe den Antrag unter anderem mit dem US-Gesetz, dass strategisch motivierte Klagen untersagt (SLAPP), berichtet The Register unter Berufung auf Gerichtsdokumente. Die Pornokonzerne Manwin und Digital Playground hatten Klage erhoben, weil er durch deren Vergabepraxis der .xxx-Domains den freien Markt gefährdet sieht und ein "schädliches Monopol" befürchtet.

Die ICANN dagegen argumentiert den Angaben zufolge in ihrem Antrag damit, dass die Netzverwaltung selbst eine nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisation sei und deswegen schon rein rechtlich nicht unter die Kartellgesetze falle. ICANN verkaufe keine Internet-Domains, registriere keine Internet-Domains und sei "ganz sicher kein Anbieter von Pornographie im Internet". Die Netzverwaltung wirft den Klägern dem Bericht zufolge vor, den Wettbewerb zu scheuen, der durch die Pornodomain .xxx entstehe.

ICM hatte die Einrichtung der neuen Domain und deren Verwaltung in einem zähen Verfahren erstritten. Dabei hatten nicht nur verschiedene Regierungen im Beirat der ICANN Widerstand gegen die Domain geleistet, sondern auch Vertreter der Pornobranche. Nach dem Registrierungsstart hatten Manwin und Digital Playground Klage erhoben. Sie argumentieren unter anderem, ICM zwinge Markeninhaber, überteuerte "vorbeugende" Registrierungen zu erwerben, die Marke vor einer xxx-Registrierung durch Dritte zu schützen. (mho)