EU-Parlament winkt Gemeinschaftspatent durch
Das Europäische Parlament hat den Kompromissvorschlag zum EU-Gemeinschaftspatent gegen die Stimmen der Grünen und Linken gebilligt. Spanien und Italien dürften mit ihren Klagen gegen das Verfahren scheitern.
- Christian Kirsch
Erwartungsgemäß hat das Europäische Parlament (EP) am gestrigen Dienstag die Verordnung zum Einheitspatent gebilligt und das zwischenstaatliche Gerichtsabkommen zur Kenntnis genommen. In der Debatte verwiesen Vertreter der Konservativen und Sozialdemokraten ebenso wie Binnenkommissar Michel Barnier auf die ihrer Auffassung nach sinkenden Patentkosten in der EU. Dadurch würde die EU insgesamt konkurrenzfähiger mit anderen großen Wirtschaftsräumen wie der Volksrepublik China und den USA, wo die Erteilung von Patenten bislang wesentlich preiswerter war.
Kritik an dem Gesetz äußerten Grüne und Linke. Sie wiesen darauf hin, dass es durch die Verschiebung des materiellen Patentrechts in das Gerichtsabkommen gar kein einheitliches EU-Patent gebe; der Europäische Gerichtshof (EuGH) könne Patentstreitigkeiten nur noch per Vorabentscheidung beurteilen. Ähnlich hatte sich zuvor unter anderem das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter und Wirtschaftsrecht geäußert. Mit ihrem Vorschlag, Softwarepatente ausdrücklich zu untersagen, scheiterte die Grünen-Abgeordnete Eva Lichtenberger im Parlament.
Während der EP-Sitzung veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Votum (PDF-Dokument) des Generalanwalts Yves Bot zu den Klagen Spaniens und Italiens gegen das Vorgehen beim Gemeinschaftspatent. Die beiden Staaten beteiligen sich nicht an dem Projekt, da sie sich durch die Sprachregelung diskriminiert sehen, nach der EU-Patente nur noch in Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden.
Bot sah in seiner Stellungnahme anders als die Kläger keine Verletzung der europäischen Verträge und Gesetze durch die "verstärkte Zusammenarbeit" beim Gemeinschaftspatent. Auf dieses Vorgehen hatten sich die 25 übrigen Mitgliedsländer verständigt, nachdem Italien und Spanien dem Sprachenregime nicht zustimmen wollten. Da der EuGH in der Regel der Meinung des Generalanwalts folgt, dürften die Klagen der beiden Länder keinen Erfolg haben.
Am Tag vor der Sitzung des EP hatte der Ministerrat den Kompromiss beraten. Zwar stimmten ihm alle Staaten zu, der Vertreter Polens erklärte jedoch, dass es in seinem Heimatland intensive Diskussionen darüber gebe. Die Bundesregierung kündigte Verzögerungen beim Gerichtsabkommen an, da vor einer Unterzeichnung verfassungsrechtliche Fragen zu klären seien. (ck)