Sun erwägt zusätzliche GPLv3-Lizenzierung von OpenSolaris

Jonathan Schwartz berichtet in seinem Blog von Suns Plänen, das Unix-Betriebssystem sowohl unter die eigene CDDL wie auch unter die in Entstehung begriffene Version 3 der GNU General Public License zu stellen.

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Von
  • Mattias Hermannstorfer

Sun-Präsident Jonathan Schwartz zeigt sich in seinem Blog aufgeschlossen gegenüber der Möglichkeit, OpenSolaris zusätzlich unter die GNU General Public License zu stellen. Der Computerkonzern erwäge, das hauseigene Unix-Betriebsystem doppelt zu lizenzieren: Einerseits unter der eigenen Open-Source-Lizenz CDDL, die, so Schwartz, den Schutz des geistigen Eigentums gewährleiste, andererseits unter der derzeit in einem rund einjährigen Entstehungsprozess befindlichen GPLv3 der Free Software Foundation. Anders als die GPL erzwingt die BSD-ähnliche CDDL keine Quellöffnung von Codeerweiterungen, wodurch sich proprietäre Software problemlos integrieren lässt.

Mit der Doppellizenzierung wolle man Kunden und Entwickler erreichen, die GPL-Software bevorzugten und außerdem eine gegenseitige Befruchtung der Linux- und Solaris-Community bewirken – schließlich trage Sun einiges zur GNU-Softwaresammlung bei. Dazu habe man auch den Rat einiger Experten für freie Software eingeholt und werde weiter mit der Gemeinde in Verbindung bleiben. Laut Schwartz tendiert Sun bei der geplanten Offenlegung des Designs für den Prozessor UltraSPARC T1 ebenfalls zur GPL, was eine Wechselwirkung der beiden Entwicklergemeinden ermöglichen würde. Keinen Bezug nahm der Sun-Präsident hingegen auf die jüngst auch von Linux-Schöpfer Linus Torvalds angeheizte Diskussion über die Verträglichkeit der GPL v2 mit der kommenden Version 3. (mhe)