Checkliste: Was tun bei drohender Insolvenz des Geschäftspartners?

Es sind nicht immer hausgemachte Fehler, die für eine Firma bedrohlich sind: Auch die Zahlungsunfähigkeit eines Kunden kann Ihr Unternehmen ruinieren. Daher ist es wichtig, auf Warnsignale zu achten und mit einem professionellen Forderungsmanagement vorzubeugen.

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Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Nicht nur die eigene Zahlungsunfähigkeit, sondern auch die von Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern kann für ein Unternehmen existenzbedrohende Folgen haben. Die meisten Unternehmer haben sich zumindest oberflächlich schon mal darüber informiert, was Sie tun müssen, wenn die eigene Firma von einer Insolvenz bedroht ist. Finanziellen Problemen eines Geschäftspartners stehen die meisten jedoch relativ hilflos gegenüber. Dabei gilt es auch in diesem Fall schnell und zielgerichtet zu handeln und sich so noch möglichst viel des ausstehenden Geldes zu sichern.

1. Achten Sie auf Warnsignale: Eine Zahlungsunfähigkeit kommt in der Regel nicht aus heiterem Himmel, sondern ist ein schleichender Prozess, der Geschäftspartnern nicht verborgen bleibt. Entlassungen, Lieferprobleme, größere Schwierigkeiten im Service und verzögerte Zahlungseingänge sollten Sie stutzig machen. Natürlich kann eine notwendige Umstrukturierung den Laden durcheinanderbringen und es kann durchaus sein, dass mal eine Rechnung verloren geht. Häufen sich diese Fälle oder treten mehrere negative Anzeichen gleichzeitig auf, gilt es, genauer hinzusehen.

2. Sprechen Sie mit der Geschäftsleitung: Sollten Sie feststellen, dass der Partner offensichtlich Schwierigkeiten hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen, suchen Sie von sich aus das Gespräch mit dem Verantwortlichen und fragen Sie offen nach der aktuellen Situation, der Zukunftsprognose und natürlich auch, wie derjenige seine Verpflichtungen zu erfüllen gedenkt. Lassen Sie sich dabei nicht mit vagen Versprechen abspeisen. Der Geschäftspartner versichert ihnen, dass sein Unternehmen keinerlei finanzielle Engpässe hat und es keine weiteren Verzögerungen bei der Zahlung (oder anderweitigen Vertragserfüllung) geben wird? Dann wird es ihm sicher nichts ausmachen, wenn Sie künftig nur noch gegen Vorkasse liefern und die nächste Lieferung aussetzen, bis er seine Schulden bei Ihnen beglichen hat.

3. Suchen Sie nach gemeinsamen und schnellen Lösungen: Gesteht der Geschäftspartner ein, in finanziellen Schwierigkeiten zu sein, sollten Sie versuchen, eine gemeinsame Lösung für die bestehenden Schulden zu finden. Vereinbaren Sie konkrete Ratenzahlungen mit kurzfristigen Terminen. Prüfen Sie, ob die Schulden vielleicht auch in Form von Waren und Dienstleistungen abgestottert werden können. Klingt nach Tauschgeschäft in der Steinzeit, ist in der Praxis aber immer noch besser als nichts. Welche Vereinbarung Sie auch immer treffen, lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen. Und es versteht sich von selbst, dass Sie keine weiteren Waren oder Dienstleistungen ohne Sicherheit oder Vorkasse abliefern.

4. Sorgen Sie für Alternativen: Ist der von der Zahlungsunfähigkeit bedrohte Geschäftspartner noch tiefer mit Ihnen verbandelt – er schuldet Ihnen nicht nur Geld, sondern ist als Subdienstleister für Projekte vorgesehen – sollten Sie sich schnellstmöglich nach Ersatz umsehen. Eine Ausweichlösung zu haben, ist nicht herzlos, sondern vorausschauend, denn Ihr Kunde interessiert sich nicht für die Probleme Ihres Subdienstleisters, sondern wird Sie für mögliche Verzögerungen im Projekt verantwortlich machen.

5. Informieren Sie Ihre Partner über mögliche Probleme: Die Zahlungsunfähigkeit eines Kunden oder Geschäftspartners kann auch Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. Ist eine solche Situation zu befürchten, sollten Sie betroffene Geschäftspartner informieren. Wichtig ist beispielsweise ein Gespräch mit der Bank: Der Finanzgeber sollte wissen, dass mögliche Engpässe nichts mit strukturellen Problemen in Ihrem Unternehmen, sondern Zahlungsausfällen bei einem Kunden zu tun haben. Zeigen Sie rechtzeitig, dass Ihr Unternehmen eine gesunde Basis hat und auch diese Krise meistern wird.

6. Rechtsweg nicht ausgeschlossen: Ein persönliches Gespräch ist natürlich die erste Wahl, vor allem, wenn es nicht um einmalige Kunden, sondern langjährige Geschäftspartner geht. Denn die Erfahrung zeigt, dass ein Gespräch, bei dem sich die vertrauten Parteien gegenübersitzen oft wirkungsvoller ist, als ein Stück Papier. Dennoch steht Ihnen natürlich auch hier noch der Rechtsweg offen. Das kann soweit gehen, dass Sie selbst das Insolvenzverfahren für den Schuldner beantragen.

7. Halten Sie den Schaden möglichst klein: Ist Ihr Geschäftspartner tatsächlich zahlungsunfähig und hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, sollten Sie nach Möglichkeit weitere Lieferungen an die Firma vermeiden – was bei laufenden Verträgen nicht immer so einfach ist. Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet ist, haben sie noch die Chance, über Sicherheiten oder Zahlungsmodalitäten für die ausstehenden Lieferungen zu verhandeln. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten Sie allerdings nicht mehr mit dem bisherigen Geschäftsführer sprechen, sondern sich nur noch an den Insolvenzverwalter halten. Übrigens erlöschen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle bestehenden Verträge, das heißt, Sie sind gegebenenfalls nicht mehr verpflichtet, Waren oder Dienstleistungen zu liefern. Will der Insolvenzverwalter eine weitere Zusammenarbeit, muss er neue Verträge mit Ihnen aushandeln.

8. Lernen Sie aus Ihren Fehlern: Implementieren Sie ein professionelles Forderungsmanagement. Dieses sollte auch die Bonitätsprüfung des potentiellen Geschäftspartners beinhalten. Zögern Sie nicht, künftig auch Sicherheiten einzufordern und Zahlungsmodalitäten festzulegen, bei denen Sie nicht erst am Ende des Projektes bzw. bei vollständiger Warenlieferung Ihr Geld erhalten. Wenn der Kunde die Bonitätsprüfung nicht besteht oder keine Sicherheiten bieten kann, arbeiten Sie eben nur noch gegen Vorkasse. Bauen Sie in Ihre Verträge Klauseln ein, die Ihnen ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, einen Eigentumsvorbehalt u.ä. einräumen. Denn in diesem Punkt sind sich alle Experten einig: Der beste Schutz gegen Zahlungsausfälle von insolventen Kunden oder Geschäftspartnern ist noch immer ein professionelles Forderungsmanagement. (Marzena Sicking) / (map)
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