De-Mail: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Noch in diesem Jahr soll mit dem ersten Anbieter die De-Mail eingeführt werden. Aber was genau verbirgt sich dahinter eigentlich? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Was genau ist eine De-Mail?

Eine "De-Mail" soll einen rechtsverbindlichen, digitalen Brief darstellen. Der Versand von verschlüsselten Nachrichten, der Nachweis von Versand bzw. Eingang sowie die sichere Identifizierung der Absender und Empfänger soll damit erleichtert werden. Diese Funktionen bieten die "normalen" E-Mails nicht an. Mit der Einführung der De-Mail wird der rechtsverbindliche, digitale Brief zum ersten Mal auch für die Masse der User leicht umsetzbar sein. Mit anderen Worten: sie soll genauso einfach zu bedienen sein wie eine E-Mail, aber deutlich sicherer.

Was ist der Unterschied zur normalen E-Mail?

Die große Sicherheit und eindeutige Zuordnung. Während sich jeder theoretisch auch unter einem Pseudonym einen E-Mail-Account zulegen kann, muss man für die Erstellung eines De-Mail-Accounts seine Identität nachgewiesen haben. Das kann – je nach Anbieter – mit dem neuen digitalen Personalausweis, dem Post-Ident-Verfahren oder einer persönlichen Vorlage der Personaldokumente beim Anbieter geschehen. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie eine elektronische Signatur beim Versand sind ebenfalls möglich. Der Versender bekommt außerdem automatisch eine Versand- und Eingangsbestätigung bzw. kann unter verschiedenen Einstellungsoptionen wählen.

Warum ist De-Mail für Unternehmen so attraktiv?

Weil sie eine enormes Einsparpotential an Porto und Aufwand verspricht. So schätzen Experten wie beispielsweise Gert Metternich, der Projektleiter De-Mail bei der Deutschen Telekom ist, dass die De-Mail bis 2018 jedes Jahr mindestens ein Prozent der 18 Milliarden anfallenden E-Mails, 50 Prozent der 8,75 Milliarden Postbriefe und 39 Prozent der 2,1 Milliarden bisher verschickten Geschäftsfaxe ablösen wird. Allerdings lässt sich der finanzielle Aspekt nicht genau beziffern, da die Preise für die De-Mail aktuell noch nicht feststehen.

Wann geht es los?

Noch in diesem Jahr soll laut Bundesinnenministerium der erste De-Mail-Provider seinen Dienst aufnehmen, bis zu CeBIT 2012 sollen auch alle anderen im Boot sein, die der Überprüfung stand gehalten haben. Das De-Mail-Gesetz trat am 3. Mai 2011 in Kraft, danach konnten interessierte Anbieter beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Akkreditierung als De-Mail-Provider beantragen und nachweisen, dass sie den strengen Sicherheitsstandards, die das Gesetz fordert, erfüllen. Die großen Anbieter wie Deutsche Telekom, die Deutsche Post und 1&1 werden dabei sein und bieten Interessenten schon seit Monaten die Vorab-Registrierung der De-Mail-Adressen an.

Ist die De-Mail vor Gericht als Beweis zulässig?

Theoretisch kann sie durchaus als Augenscheinsbeweis vor Gericht vorgelegt und gewertet werden. Voraussetzung wäre allerdings, dass der De-Mail-Provider 100-prozentig zuverlässig und sicher arbeitet. Gibt es Zweifel oder Unregelmäßigkeiten, kann die De-Mail nicht mehr als Beweis geführt werden. Allerdings gibt es auch Experten, die bezweifeln, das sich diese 100-prozentige Zuverlässigkeit und Sicherheit auch in der Praxis umsetzen lässt. Ihnen geht die Sicherheit der Dienste nicht weit genug, daher glauben sie auch nicht, dass die De-Mail als Beweis unangreifbar sein wird.

Wo bekomme ich weitere Informationen zur De-Mail?

Beispielsweise bei den einzelnen De-Mail-Providern. Wer allerdings objektive und detaillierte Informationen zum Thema Sicherheit haben will, ist bei den offiziellen Stellen besser aufgehoben. Unser Surftipp: http://www.de-mail.de. Hier kann man sich auch via De-Mail-Newsletter immer auf den neuesten Stand bringen lassen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)