Die englische Limited Company als Alternative zur GmbH

Seit einigen Jahren wird die englische Limited Company als ernstzunehmende Alternative zur GmbH genannt. Allerdings sollte man sich bei der Gründung lieber von einem juristischen Experten beraten lassen, sonst läuft man Gefahr, Vorteile zu verschenken.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala

Ein Unternehmer, der seine Haftung beschränken und sein Vermögen schützen will, sollte dafür zweifelsohne auch die Möglichkeiten des Gesellschaftsrechts nutzen. Rechtsanwalt und Finanzexperte Dr. Johannes Fiala erklärt dies mit folgendem Bild: "Jede zusätzliche Stahltür, durch die sich der Gegner erst mal durchschweissen muss, ist empfehlenswert!" Eine solche Tür kann auch eine englische Kapitalgesellschaft, wie die Limited, sein. Schon auf den ersten Blick ist die englische Limited Company als Alternative zur GmbH interessant: Während für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Stammkapital von 25.000 Euro nötig ist, kann die Limited schon mit einem englischen Pfund gegründet werden und bietet dabei dennoch den gleichen Haftungsschutz wie die GmbH.

Dr. Johannes Fiala: "Zwar wurde in Deutschland inzwischen auch die 1-Euro-GmbH eingeführt, jedoch darf bei dieser der Gewinn nicht ausgeschüttet werden, bis das gesetzlich vorgeschriebene GmbH-Kapital "angesammelt" wurde. Dieses Kapital ist letztlich unter dem Strich aus versteuertem Geld aufzubringen, was einen Nachteil gegenüber der 1-Pfund-Limited bedeutet."

Allerdings ist auch der Weg zur ordnungsgemäßen Limited kein Spaziergang. Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala erklärt, was bei der Anmeldung einer "Limited Company by Shares (Ltd.)" beim englischen Handelsregister zu beachten ist:

  1. Es muss jeweils eine natürliche oder juristische Person zum Director und zum Secretary benannt werden (grundsätzlich können für alle Posten auch Treuhänder eingesetzt werden).
  2. Es muss eine Büroadresse (Registered Office) im UK angegeben werden können.
  3. Bezeugte Anmeldeformulare, eine Satzung und ein Gesellschaftsvertrag der Firma müssen eingereicht werden – natürlich alles auf englisch.
  4. Dem Handelsregister müssen jährlich ein Annual Return und eine Bilanz zugesandt werden.

Dem Aufwand stehen viele Vorteile gegenüber. So kann die Gründung von Deutschland aus erfolgen, eine Reise nach England ist nicht nötig. Die Eintrags- und Registrierungskosten sind relativ gering, ein Notarbesuch ist nicht nötig, eine anonyme Gründung möglich. Außerdem ist die Ltd. weltweit rechtsfähig und kann auch von Personen gegründet werden, die in Deutschland Berufsverbot haben oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Ausschlaggebend dürften in der Regel aber die finanziellen Vorteile sein, die eine Limited mit sich bringt: es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage, keine IHK-Zwangsmitgliedschaft und keinen Meisterzwang, da in UK niedrige Unternehmenssteuern anfallen, kann – bei richtiger Konstruktion der Ltd, eine legale Steuerminderung herausgeholt werden, die Umsatzsteuer-Veranlagung beginnt erst ab 51.000 GBP Umsatz. Eine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen gibt es bei der Limited nicht.

Auch ist es ein Vorteil, dass man die Abwicklung der Gründung einem Dienstleister überlassen kann. Vorsicht ist allerdings bei Billiganbietern geboten, warnt Dr. Johannes Fiala: Da kann es beispielsweise passieren, dass dieser Beauftragte mitten im Gründungsprozess kündigt, weil Unterlagen (beispielsweise wegen eines kleinen Fehlers in der Namensschreibung) nochmal eingereicht werden müssen und sich die Sache dann nicht mehr für ihn "rechnet". Auch wer die steuerrechtlichen Vorteile optimal ausnutzen möchte, sollte sich lieber von einem kompetenten Berater beim Gründungsprozess begleiten lassen. Das sollte in der Regel ein Finanzexperte oder Jurist aus Deutschland sein: denn die englischen Dienstleister, die dem Unternehmer gegen eine Gebühr die Gründung der Limited abnehmen, können und dürfen ihn in solchen Fragen gar nicht beraten.

Werden diese Punkte beachtet und eine professionelle Beratung eingeholt, spricht nichts gegen die Gründung einer Limited-Gesellschaft. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)