Internationaler Handel: Neufassung der Incoterms erschienen

Bei grenzüberschreitenden Geschäften stellt sich immer auch die Frage: Welches Länderrecht gilt eigentlich, wenn es zu Problemen zwischen Käufer und Verkäufer kommt? Antwort auf diese Fragen bieten die Incoterms, deren Neufassung gerade erschienen ist.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Nach 10 Jahren wurde jetzt eine Neufassung der internationalen Handelsklauseln, den sogenannten Incoterms (International Commercial Terms), veröffentlicht, sie soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Klauseln wie EXW, FCA, FOB und DDP sind im Welthandel gebräuchliche Abkürzungen, die in internationale Verträge aufgenommen werden, um die spezifizierten Handelsbedingungen verbindlich festzuhalten. Denn bei grenzüberschreitenden Geschäften stellt sich immer auch die Frage, welches Landesrecht bei möglicherweise auftretenden Problemen angewendet werden soll – das des Verkäufers oder das des Käufers? Dieses Problem kann man mit Incoterms von vornherein lösen, denn sie sind international anerkannt.

Mit Incoterms kann man die Käufer- und Verkäuferpflichten bis ins Detail regeln, wie beispielsweise die Frage, wer die benötigten Dokumente beschaffen und die Zollkosten tragen muss, ob die Ware versichert werden muss und wenn ja von wem, aber auch, wann die Ware als an den Käufer übergeben gilt. Incoterms können natürlich auch national eingesetzt werden, finden aber vor allem in internationalen Verträgen Anwendung.

In der derzeit noch gültigen Fassung gibt es insgesamt 13 Kürzel, die in vier Gruppen (E, F, C und D) unterteilt werden. Ab Januar 2011 gilt die Neufassung der Incoterms, dann wird es insgesamt nur noch 11 Klauseln geben, wobei sich allerdings mehr als zwei Punkte verändert haben. So wurden mehrere wenig handelsrelevante Klauseln gestrichen (DAF, DES, DEQ und DDU) und dafür zwei neue (DAP - delivered at place, DAT - delivered at terminal) eingefügt. Neu ist ebenfalls, dass die Incoterms 2010 in Transportarten – also zu Land, zu Wasser und in der Luft – gegliedert sind. Ziel der Neufassung ist ein leichteres Verständnis und eine deutliche Vereinfachung bei der Handhabung.

Man sollte die Incoterms nicht mit einem Handelsgesetz verwechseln. Die Klauseln sind international anerkannt und können somit helfen, die eigenen Ansprüche durchzusetzen, weil sie ein gültiger Beweis für Absprachen sind. Damit sie einen rechtlich verbindlichen Status haben, müssen sie allerdings auch in die jeweiligen Verträge aufgenommen werden. Zuvor müssen sich die Vertragspartner aber natürlich erstmal über die entsprechenden Bedingungen einig werden. Dabei ist es möglich, die Incoterms zu modifizieren, denn sie geben nur die Mindeststandards vor. Entsprechende Ergänzungen oder Änderungen müssen aber auch schriftlich festgehalten werden. Bei Verträgen, die aktuell geschlossen werden oder erst 2011 Anwendung finden, muss außerdem in den Vertrag, welche der Inconterms-Klauseln angewendet werden: Die 2000er oder die 2010-Version.

Die Neufassung der Incoterms 2010 kann unter www.icc-deutschland.de gegen Gebühr vorbestellt werden. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)