Megafusion Actebis Also hat den Segen der EU Kommission

Eine Hürde haben Actebis und Also geschafft. Die EU-Kommission bewilligte den geplanten Zusammenschluss. Jetzt gilt es die restlichen Hürden zu nehmen: Die Gesellschafter, Schindler für Also und Droege für Actebis müssen zu einem Konsens finden. Das wird nicht leicht.

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Von
  • Georg Schnurer

Der Zeitplan für die Megafusion unter den Distributoren musste ohnehin schon umgestellt werden. Eigentlich wollten die Gesellschafter der Actebis Gruppe, die Droege Gruppe sowie die der Also AG, (Schindler Holding), bereits vor dem Ziel stehen. Der Champagner war bereits kalt gestellt. Besonders beim Investor Droege, der künftig das Sagen haben wird über die beiden Grossisten mit einem europaweiten Umsatz von etwa 6,5 Milliarden Euro. Doch die Europäische Kommission brachte den Fahrplan durcheinander. Anders als erhofft stand das Thema Actebis Also erst am Freitag vergangener Woche auf der Tagesordnung der Behörde. Immerhin: Die Fusionswächter gaben dem Antrag ihre Zustimmung.

Vorsorglich hatten die beiden Grossisten schon Ende November signalisiert, dass der Zusammenschluss wohl erst im ersten Quartal 2011 erfolgen kann. Denn ungeachtet der von beiden Gesellschaftern gewünschten Fusion, dauert das Zusammenraufen doch deutlich länger. Damit ist die Verzögerung nur zu einem Teil den EU-Beamten anzulasten.

Kaum Überschneidungen auf gemeinsamen Märkten

Wie die EU-Kommission mitteilt, stehe nach Prüfung dem Zusammenschluss nichts im Wege, da „das Rechtsgeschäft den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird“. Weiter wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen nur in geringem Umfang überschneiden würden. Ebenso seien die gemeinsamen Marktanteile auf allen betroffenen Märkten auch weiterhin gering. Zudem stünden sie auch in Zukunft mit einer Reihe anderer Anbieter im Wettbewerb.

Für Deutschland bestätigte die Kommissionsuntersuchung, dass es andere starke Großhändler gibt und dass IT-Hersteller oft ihre eigenen Direktvertriebskanäle nutzen. Außerdem könnten die Kunden der beiden Grossisten, „die ihre Produkte gewöhnlich von mehreren Anbietern beziehen, problemlos zu einem anderen Großhändler wechseln“. Damit stellte die Kommission fest, dass es keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gebe. (gs)