Neue Widerrufsbelehrung: Übergangsfrist läuft heute ab

Bereits im August ist ein neues Widerrufsrecht in Kraft getreten, bis 4. November galt aber eine Übergangsfrist. Wer den Termin vergessen hat, sollte schnell reagieren.

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Von
  • Marzena Sicking

Am 26. Mai 2011 hat der Bundestag die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht verabschiedet, im August trat das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft. Für den Handel bedeutet das nicht nur, dass er sich auf neue Regeln einstellen muss. Er ist auch verpflichtet, den Kunden über die Änderungen zu informieren und zwar in Form einer neuen Widerrufsbelehrung.

Der Gesetzgeber ließ dem Handel für die Umstellung mehrere Monate Zeit. Bisher waren Händler, die noch die alte Version auf Ihrer Homepage hatten, vor Abmahnungen sicher. Doch nun läuft die Übergangsfrist aus: Spätestens heute sollten Nachzügler die neue Widerrufsbelehrung auf Ihre Homepage stellen, denn wer künftig noch die alte Version nutzt, kann dafür abgemahnt werden. Eine neue gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung stellt der Bundesrat zur Verfügung. (Marzena Sicking) / (map)

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(masi)