Sprung ins kalte Wasser: Beim Gründungszuschuss wird künftig gespart

Mit einem Gründungszuschuss wurde Arbeitslosen bislang der Sprung in die Selbständigkeit schmackhaft gemacht. Nun sollen die Gelder nicht mehr so üppig fließen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Der Gründungszuschuss ist ein Erfolgsmodell, zumindest aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit. Das Geld gab wohl bei manchem Arbeitslosen den Ausschlag für den Sprung in die Selbständigkeit und damit aus der Arbeitslosenstatistik. Künftig will die Bundesregierung die Fördermittel aber nicht mehr so leicht bewilligen.

Das “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” soll laut Bundesregierung die schnelle und effiziente Vermittlung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt begünstigen. Instrumente der Arbeitsmarktpolitik sollen leistungsfähiger werden und die Arbeitsvermittler vor Ort mehr Freiheiten erhalten. Das kommt einem bekannt vor, denn neu ist das Ziel wirklich nicht, nur sind es jedesmal andere Maßnahmen, mit denen man ihm näher zu kommen versucht. Die aktuellen laufen vor allem aufs Sparen hinaus, auch das kommt einem bekannt vor.

Einen besonders dicken Batzen will man sich künftig beim Gründungszuschuss sparen. So sollen im kommenden Jahr 1,03 Milliarden Euro weniger fließen, in den Folgejahren jeweils 1,33 Milliarden Euro weniger als noch in diesem Jahr. Mittelfristig würden die Ausgaben damit nur noch bei einer halben Milliarde Euro pro Jahr liegen. Dafür wird der bisherige Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss komplett gestrichen, der Förderzeitraum soll von neun auf sechs Monate sinken, die Chance auf Förderung bekommt nur noch, wer noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – bisher genügten 90.

Etwa 150.000 Menschen haben die Förderung bisher jedes Jahr erhalten. Nach Ansicht des Arbeitsministeriums hätten 60 bis 75 von ihnen den Start in die Selbstständigkeit auch ohne Zuschuss gewagt und auch geschafft. Zugleich hätten aber gerade wegen der Förderung viele Menschen das Wagnis auf sich genommen, obwohl sie gar nicht für eine Selbständigkeit geeignet und in einer Festanstellung besser aufgehoben gewesen wären. Allerdings ignoriert man damit auch die Tatsache, dass viele es ja nur mit der Selbstständigkeit versuchen, weil es mit dem festen Job nicht klappen will.

Der DIHK hält die strengeren Kriterien aber auch für sinnvoll. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: "Arbeitslose Existenzgründer müssen ihre Gründung künftig frühzeitiger und gründlicher vorbereiten, wenn sie Fördergeld vom Staat erhalten wollen. Das erschwert zwar den Zugang, schützt aber vor Schnellschüssen". Auch könnten die Arbeitsagenturen "besser und individueller“ abwägen.

Das setzt allerdings voraus, dass die Sachbearbeiter den Antragsteller auch wirklich gut beurteilen können. Anhand welcher Kriterien die Eignung künftig eigentlich festgestellt werden soll, ist bisher aber nicht bekannt. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, ist über diese Entwicklung auch überhaupt nicht glücklich und warnt vor "Rotstiftaktionen zu Lasten der Erwerbslosen". Auch eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass die Bundesregierung ausgerechnet das Instrument beschneiden will, dass bisher am besten funktioniert hat: Knapp fünf Jahre nach der Gründung sind zwischen 55 und 70 Prozent der Geförderten noch immer selbstständig tätig. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)