Urheberrechtsverletzungen im Internet nehmen zu

Das Landgericht Hamburg hat Youtube wegen drei Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt. Ein spektakuläres Beispiel für ein hochaktuelles Thema, denn die Urheberrechtsverletzungen im Internet nehmen weiter zu.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Das Landgericht Hamburg hat den Betreibern der Videoplattform Youtube verboten, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten weiterhin zu veröffentlichen. Konkret ging es um drei Videos mit Titeln der englischen Sängerin Sarah Brightman. Die Richter sahen die Google -Tochter der Künstlerin gegenüber nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zum Schadenersatz verpflichtet (Urteil vom 3.09.2010, Az. 308 O 27/09).

Die Richter begründeten das Urteil unter anderem damit, dass sich YouTube die von Nutzern hochgeladenen Inhalte zu Eigen macht, woraus "erhöhte Prüfpflichten" resultieren denen Youtube nicht nachgekommen ist. Die Tatsache, dass Youtube sich via Nutzungsbedingungen zusichen lässt, die Nutzer würden alle erforderlichen Rechte an dem Video besitzen, entbinde YouTube nicht von der Pflicht.

Youtube-Betreiber Google hat angekündigt, gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Widerspruch einzulegen und beruft sich dabei auf die europäische E-Commerce-Richtlinie, die besagt, dass Provider nur haften müssen, wenn sie tatsächlich "Kenntnis" von offenkundig rechtswidrigen Inhalten hatten. Eine allgemeine Überwachungspflicht von Inhalten für die Anbieter schließe das Telemediengesetz hierzulande aus. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Nicht jeder Fall ist so spektakulär, dass er es in die Medien schafft, dennoch müssen sich die Gerichte immer öfter mit Urheberrechtsverletzungen im Internet beschäftigen. Betroffen sind keinesfalls nur Privatpersonen, sondern immer häufiger auch Gewerbetreibende, die – ebenfalls meist aus Unwissenheit – gegen geltendes Recht verstoßen. Deshalb rät die Hamburger Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Karin Scheel-Pötzl, zur besonderen Vorsicht bei der Übernahme von Bildern, Texten, Grafiken und Videos aus dem Internet. Solches Material auf der eigenen Website zu nutzen, kann sehr schnell recht teuer werden, warnt die Expertin denn: "Fast alle im Internet auffindbaren Bilder, Texte und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt".

Selbst vermeintlich unscheinbare Fotos, die gern zur "Aufpäppelung" der eigenen Homepage verwandt werden, wie der Konferenztisch mit zwölf Stühlen seien in der Regel von Fotoagenturen oder anderen Berechtigten urheberrechtlich geschützt, so die Juristin. Auch Produktbilder oder auch nur Produktbeschreibungen, die sich der Händler beispielsweise von der Hersteller-Homepage "zieht", um die Ware besser zu bewerben, sind urheberrechtlich geschützt. Als Folge, so die Urheber- und Medienrechtsexpertin, drohen dem unbefugten Nutzer eine Abmahnung oder gar eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz.

Inzwischen sind ganze Firmen darauf spezialisiert, das gesamte Internet systematisch nach Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen zu durchsuchen. Wer also glaubt, dass sein "Mini-Verstoß" sicherlich keinen interessiere, wird schnell eines besseren belehrt. Tatsächlich hat die Anzahl der entsprechenden Abmahnungen wegen unbefugter Benutzung von Foto- oder anderem geschützten Material inzwischen drastisch zugenommen, betont Scheel-Pötzl.

Der Rat der Expertin: Auch wenn die Versuchung noch so groß ist, irgendetwas Fertiges aus dem Netz für eigene Zwecke herunterzuladen, greifen Sie beim Aufbau der Homepage lieber auf eigenes Foto- und Textmaterial zurück, oder holen bei der Verwendung fremden Materials vorab zumindest eine Einwilligung des Rechteinhabers ein. In Zweifelsfragen sollte vor einer Nutzung immer erst der Rechtsrat durch einen auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Anwalt oder Anwältin eingeholt werden. "Das ist allemal erheblich günstiger als ein kostenintensiver späterer Rechtsstreit", so Scheel-Pötzl. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)