VeR kritisiert Neueregelung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie

Ob elektronisch oder in Papierform – künftig sollen alle Rechnungen rechtlich gleichgestellt sein. Deshalb entfällt ab 1.1.2013 die Pflicht zur elektronischen Signatur, Firmen können andere Sicherheitstechniken nutzen. Allerdings fehlt es an Empfehlungen für andere Verfahren.

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Von
  • Marzena Sicking
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Der EU-Ministerrat hat am 13. Juli 2010 eine Neuregelung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie beschlossen. Kernstück dieser Reform ist eine Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen und Rechnungen in Papierform. Der Verband für elektronische Rechnung (VeR) begrüßt die rechtliche Gleichstellung, da sie den elektronischen Rechnungsaustausch vereinfacht und damit seine Verbreitung fördert. Allerdings sieht der Verband die neuen Bestimmungen zum Wegfall der Signaturpflicht kritisch. Sie könnten in Unternehmen zur Unsicherheit bei der Umsetzung des elektronischen Datenaustauschs führen. Marcus Laube, Vorstandsmitglied VeR, erklärt im Interview mit heise resale die Stärken und Schwächen der neuen Regelung.

Laube: "Bisher galt die Regelung, dass die Echtheit der Herkunft (Authentizität) und die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) einer Rechnung durch eine qualifizierte Signatur mit Anbieter-Akkreditierung oder durch elektronischen Datenaustausch (EDI) sichergestellt werden müssen. Ab 1.1.2013 entfällt die Pflicht zur elektronischen Signatur. In Zukunft können Unternehmen mit Hilfe geeigneter Kontrollmechanismen die Authentizität, die Integrität und die Lesbarkeit der Rechnung vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsdauer gewährleisten. Dabei sind alle Verfahren zulässig, die über Prüfpfade die Verknüpfung zwischen einer Rechnung und der dazugehörigen Lieferung beziehungsweise Dienstleistung herstellen."

Laube: "Der VeR begrüßt die Tatsache, dass die Anforderungen für Papierrechnungen und für elektronische Rechnungen nun identisch sind. Diese rechtliche Gleichstellung vereinfacht den elektronischen Rechnungsaustausch und fördert damit seine Verbreitung. Wir haben uns übrigens für unsere Arbeit ein klares Ziel gesetzt: Bis 2015 sollen 40 Prozent aller Rechnungen elektronisch ausgetauscht werden.
Was der Verband allerdings kritisch sieht, sind die neuen Bestimmungen zum Wegfall der Signaturpflicht. Sie könnten in Unternehmen zur Unsicherheit bei der Umsetzung des elektronischen Datenaustauschs führen. Denn nun stehen die Unternehmen vor der Frage, welches Verfahren für sie am besten geeignet ist, um den elektronischen Rechnungsaustausch umzusetzen."

Laube: "Wir sehen nicht grundsätzlich den Wegfall der Signaturpflicht kritisch, sondern die noch fehlende Ausgestaltung der Alternativen. Der Gesetzgeber macht keine konkreten Aussagen darüber, welche Verfahren rechtssicher sind. Aber natürlich begrüßen wir, dass es zusätzliche Möglichkeiten zur Signatur geben soll."

Laube: "Empfehlungen zu alternativen Verfahren können aktuell noch gar nicht ausgesprochen werden. Denn noch ist nicht klar, in welcher Form die EU-Vorgaben später in die nationale Gesetzgebung übernommen werden. Als Verband werden wir aber sicher auch im Rahmen des nationalen E-Invoicing Forums darauf drängen, dass eine möglichst konkrete Formulierung der Alternativen erreicht wird. In diesem Forum arbeiten Verbände und Ministerien gemeinsam an Richtlinien zur Umsetzung von E-Invoicing."

Laube: "Für eine fristgerechte Umsetzung müssen sich natürlich die verschiedenen Gremien in Deutschland auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen. Heute gibt es hierzu noch eine sehr kontroverse Diskussion zwischen den verschiedenen Beteiligten. Als Verband stehen wir bei dieser Diskussion beratend zur Seite."

Laube. "Die Neuregelung berücksichtigt die Tatsache, dass nicht jedes Unternehmen in der Lage ist, technisch aufwändige Kontrollmechanismen einzurichten, um den gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Rechnungsaustausch zu genügen. Diese Unternehmen können weiterhin das Signaturverfahren einsetzen. Der EU-Ministerrat trägt damit dem berechtigten Interesse der Unternehmen nach Investitionssicherheit Rechnung. Denn voraussichtlich ist es auch in Zukunft für die Unternehmen einfacher ein Signaturverfahren einzusetzen, so dass die Signaturen sicher auch in Zukunft eine starke Verbreitung haben werden." (Marzena Sicking) / (map)
(masi)