Was Unternehmer und Selbständige über die GEMA wissen müssen

Unternehmer, die in ihrem beruflichen Umfeld Musik einsetzen, sollten sich mit der GEMA beschäftigen. Denn die kann ziemlich unangenehm werden, wenn die Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet werden.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Für viele Unternehmer aus der IT-Branche ist die GEMA ein rotes Tuch: Schließlich können deren Forderungen nach pauschalen Abgaben für Handys oder PCs einem nicht nur die Laune, sondern auch das Geschäft verderben. Recht viel mehr wissen die meisten allerdings nicht über die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA). Dabei muss sich jeder, der in seinem beruflichen Umfeld Musik einsetzt, mit dem Thema beschäftigen. Denn Unwissenheit schützt in diesem Falle nicht vor Strafe: Wer sich zu spät oder gar nicht bei diesem "Gebühreneintreiber" meldet, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen.

Rechtlich ist die "Gesellschaft" eigentlich ein Verein, zu dessen Mitgliedern Komponisten, Textdichter, Musikverleger und deren Erben gehören. Die GEMA hat sich laut ihrer Satzung dem "Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte" verschrieben. Als Verwertungsgesellschaft verwaltet sie die Nutzungsrechte und kümmert sich um eine "angemessene Vergütung" – sie holt sich bei Dritten, die die Werke nutzen, dafür Geld.

Grundsätzlich ist dagegen auch nichts einzuwenden, schließlich möchte jeder für seine Arbeit auch entlohnt werden. Allerdings ist es für einen Nutzer mehr als kompliziert, sich die anfallenden Gebühren selbst auszurechnen. Das macht die Planung und Kalkulation nicht gerade einfach. Selbst die Mitglieder blicken bei der Gebührenverordnung nicht durch. Die Tarife sind so vielfältig, wie die Nutzungsmöglichkeiten. Wieviel jemand zahlen muss, kann mit Sicherheit also nur der GEMA-Mitarbeiter berechnen. Auch herrscht – aufgrund mangelnder Information oder verschiedener Auslegung – vielerorts Unwissenheit darüber, wann nun Gebühren fällig sind und wann nicht.

Garantiert gebührenfrei ist nur das Abspielen von Musik im privaten Rahmen. Doch der hört nach Ansicht der GEMA beispielsweise schon auf, sobald man seine Geburtstagsfeier in einem öffentlichen Lokal veranstaltet und es sich nicht um einen geschlossenen Nutzerkreis handelt, also ggf. auch andere Gäste mithören können. Für Unternehmer gilt: Musikuntermalung auf Messen, auf der eigenen Homepage, in Räumen, die auch den Kunden zugänglich sind usw. – das ist alles gebührenpflichtig. Es nützt auch nichts zu sagen: ich spiele ja gar keine deutschen Künstler ab, nehme nur Musik, die im Ausland entstanden ist – denn auch für die internationalen Gebühren ist die GEMA zuständig.

Im Zweifelsfall sollte man sich also lieber früher als später bei der GEMA melden und um ein Gespräch mit einem Mitarbeiter bzw. um eine Einschätzung der Gebühren bitten. Denn der normale Gebührensatz gilt nur, solange man sich rechtzeitig – also in der Regel vor der Nutzung – bei der GEMA gemeldet hat. Ansonsten werden "Kontrollkosten" fällig, die die ursprüngliche Gebühr auch mal verdoppeln können. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)