Marriott-Hotels wollen künftig keine fremden WLANs mehr stören

Nach der FCC-Anweisung einer hohen Strafzahlung besinnt sich die Hotelkette. Eine Garantie für unbeeinträchtigten Betrieb eigener WLAN-Geräte kann man daraus aber nicht ableiten.

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Marriott-Hotels wollen künftig keine fremden WLANs mehr stören
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Im Oktober gab die US-Regulierungsbehörde FCC der Marriott-Hotelkette einen teuren Klaps auf die gierigen Pfoten: Die Kette wurde zu einer Strafzahlung von 600.000 US-Dollar verdonnert, weil sie den mitgebrachten WLAN-Hotspot eines Gastes aktiv störte. Auslöser des FCC-Verfahrens war die Beschwerde des besagten Gastes darüber, dass das Marriott-Haus Gaylord Opryland in Nashville ihn durch Unterbrechen seiner persönlichen WLAN-Verbindung dazu zwingen wollte, auf das Hotel-WLAN auszuweichen. Dann wären pro verbundenem Gerät mehrere Hundert US-Dollar fällig geworden.

Jetzt erklärt die Marriott-Kette, derlei Nötigung in Zukunft unterlassen zu wollen. Dabei sichert man sich freilich ein Schlupfloch: "Marriott remains committed to protecting the security of Wi-Fi access in meeting and conference areas [...]" kann man so deuten, dass die Kette sich weiterhin das Recht vorbehält, selbst aufgesetzte WLANs von Gästen doch abzuschießen, falls sie zu nah an Konferenzräumen betrieben werden.

Daraus könnten weitere Verfahren folgen. Einerseits gebührt der Marriott-Kette selbstverständlich das Hausrecht an ihren Räumen. Andererseits herrscht auf den lizenzfreien Funkbändern, in denen WLANs laufen, ausdrücklich Gleichberechtigung: Jeder darf mit zugelassenen Geräten senden, hat aber keinen Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere zugelassene Systeme, solange diese die jeweiligen Regulierungsauflagen einhalten. In Deutschland sind das die WLAN-Allgemeinzuteilungen der Bundesnetzagentur.

Marriotts Vorgehen könnte man hierzulande als Verstoß gegen den Paragrafen 202b des Strafgesetzbuches ansehen: 202b bedroht auch den mit Strafe, der sich unbefugt fremde Daten aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft. Das hat Marriott offensichtlich getan. Denn um die WLAN-Verbindung zwischen zwei Kundengeräten per Disassociate-Nachricht zu unterbinden, muss das Hotel-WLAN-System zunächst die von den Kundengeräten verwendeten MAC-Adressen durch Belauschen des Verkehrs erschnüffeln. Aber auch in einem Hotelzimmer hat der Gast ein Recht auf Privatsphäre: Der WLAN-Verkehr zwischen Kundengeräten geht den Hotelier nichts an. (ea)