McAfee und Symantec dürfen Antiviren-Updates nicht mehr automatisch verlängern

Die US-Staatsanwaltschaft des Staates New York hat die Antivirenhersteller McAfee und Symantec zu einer Geldstrafe von zusammen 750.000 US-Dollar und einer Änderung ihrer Geschäftsgebahren gegenüber Endkunden verdonnert.

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Von
  • Daniel Bachfeld

Die US-Staatsanwaltschaft des Staates New York hat die Antivirenhersteller McAfee und Symantec zu einer Geldstrafe von zusammen 750.000 US-Dollar und einer Änderung ihres Geschäftsgebarens gegenüber Endkunden verdonnert. Stein des Anstoßes ist die automatische Verlängerung bei Anwendern von Antivirensoftware, wenn diese ihre Produkte respektive das Abo der Virensignaturen per Kreditkarte bezahlt haben. Üblicherweise läuft das Abo nach einem Jahr aus, allerdings verlängern McAfee und Symantec das Abo automatisch und buchen ohne weitere Hinweise an den Kunden oder dessen Zustimmmung den anfallenden Betrag laut Staatsanwaltschaft einfach vom Kreditkartenkonto ab.

Zwar heißt es etwa auf deutschen Seiten von McAfee: "Alle zahlungspflichtigen Abonnementservices werden automatisch beim Schutzprogramm McAfee Always On Protection angemeldet; dazu gehört auch die automatische Verlängerung Ihres Kontos. Diese Funktion stellt sicher, dass Ihr Virenschutz nicht unterbrochen wird. Ohne die automatische Verlängerung würden Sie bei Lizenzablauf ungeschützt bleiben. Diese Informationen werden Ihnen beim Kauf auf der Website mitgeteilt." Der Vorwurf der US-Staatsanwaltschaft lautet aber, dass diese Informationen zu sehr vor den Kunden versteckt seien.

Symantec und McAfee wollen ihre Geschäftpraktiken nun laut Bericht ändern und deutlicher auf die automatische Verlängerung hinweisen sowie eine leicht zu erreichende Möglichkeit anbieten, die Verlängerung zu kündigen. Zudem sollen Kunden künftig über eine anstehende Verlängerung informiert werden.

Die Option zur Stornierung der Verlängerung bietet McAfee deutschen Anwendern zwar bereits an, allerdings produziert ein Klick auf den angebotenen Link nur eine Fehlermeldung, weil die Seite nicht vorhanden ist. Kunden bleibt dann offenbar nur die schriftliche Kündigung – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. (dab)