c't 11/2020
S. 66
Titel
Banking-Apps: Recht
Bild: Rudolf A. Blaha

Datenfänger und Haftungsflüchtlinge

Smartphone-Banking aus rechtlicher Sicht

Bequemlichkeit macht verletzlich: So willkommen der Komfort von Überweisungen, Kontostands­abfragen und Daueraufträgen per Tippen und Wischen auf dem Smartphone-Display ist, so schwierig kann es im Konfliktfall werden. Online-­Banking kann nicht nur ein Paradies für Bankkunden sein, sondern auch ein Quell für Rechtsprobleme.

Von Stefan Hessel

Mit ihren Apps wetteifern Banken darum, auch für Kunden mit maximaler technischer Ahnungs­losigkeit die Nutzungshürden möglichst niedrig zu setzen. Diese mobile Welt könnte so schön sein, wenn nicht immer wieder Konflikte den digitalen Geldverkehr begleiten würden. Einerseits ist eine ganze Branche von Kriminellen bemüht, den digitalen Geldverkehr anzugreifen. Andererseits gibt es Softwarefehler und Sicherheitslücken – auch Banking-Apps sind nicht dagegen gefeit. Wenn es zu unberechtigten Zugriffen gekommen ist, kann es Auseinandersetzungen zwischen Bank und Kunden geben: War der Kunde zu unvorsichtig oder hat die Bank das Verfahren nicht sicher genug ­gestaltet? Bleibt der Kunde auf dem von Kriminellen verursachten Schaden sitzen oder muss die Bank sogar für das kriminelle Handeln von Fremden geradestehen?

Ein anderer wichtiger Aspekt: Beim Online-Banking fallen jede Menge Daten an, die für die Banken respektive ihre Partner von Interesse sein können – sei es für die Verbesserung des Services, für den ­Absatz neuer Finanzprodukte oder für ­andere Zwecke. Dürfen Geldinstitute das, was beim Online-Banking an Daten anfällt, nach Belieben verarbeiten? In einer Ära des Datenschutzbewusstseins lautet die Antwort natürlich nein. Aber es gibt Grenzfälle und längst nicht jede Nutzung der teils hochsensiblen Kundendaten ist den Banken verboten. Das wesentliche Regularium ist hier die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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