c't 15/2020
S. 48
Aktuell
Mehrwertsteuer

Eilige Konjunkturspritze

Extrem kurzfristiges Corona-Gesetzespaket

Anfang Juni hat der Koalitionsausschuss vorübergehende Änderungen der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli beschlossen. Da die Verabschiedung aber erst zwei Tage vorher vor­gesehen war, haben sich die wichtigsten Maßnahmen kaum pünktlich umsetzen lassen.

Von Torsten Kleinz und Dr. Hans-Peter Schüler

Von Juli bis Dezember 2020 sollen die Mehrwertsteuersätze von 19 und 7 Prozent auf 16 und 5 Prozent sinken. Das Gesetzespaket mit diesen und weiteren Maßnahmen wurde am 16. Juni als Entwurf in den Bundestag eingebracht. Zum Redaktionsschluss (25. 6.) war vorgesehen, es  am 29. Juni zuerst abschließend im Bundestag zu beraten und noch am selben Tag durch Bundestag und Bundesrat zu beschließen [1]. Nach der Konsolidierung um womöglich in letzter Minute angenommene Änderungsanträge könnte es vom Bundespräsidenten bestätigt werden und am 1. Juli in Kraft treten. Soweit die Theorie.

Auswirkungen auf Verbraucherpreise

Hoffnungen auf eine drei- beziehungsweise zweiprozentige allgemeine Preissenkung beruhen auf einer Milchmädchenrechnung. Erstens reduziert sich der Bruttopreis eines Artikels, der netto 100 Euro kostet, nur von 119 auf 116 oder von 107 auf 105 Euro. Das macht nur 2,52 beziehungsweise 1,87 Prozent aus.

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