c't 21/2020
S. 74
Titel
Multibanking-Apps: Schnittstellen

Konten­verbindung

Multibanking mit neuen und alten Schnittstellen

Mit der Zweiten Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) müssen Banken neue Schnittstellen schaffen. Ganz rund laufen die neuen APIs aber noch nicht. Das bringt einige Probleme für die getesteten Multibanking-Apps mit sich.

Von Markus Montz

Zu den zentralen Gedanken der PSD2 gehört das „Open Banking“: Eine Bank bietet jedem Kunden die Möglichkeit, dass in seinem Auftrag dritte Dienste über eine dedizierte Bankenschnittstelle auf seine Konten zugreifen. Der Drittdienstleister kann darüber mithilfe der Umsatzdaten die Finanzen analysieren oder die Bonität präzise prüfen. Ein anderer Dienstleister überweist einem Händler im Auftrag des Kunden Geld; der Händler erhält eine Bestätigung und kann die Ware sofort versenden – das Prinzip hinter der „Sofortüberweisung“ der Sofort AG (heute Klarna).

Mit Ausnahme von Deutschland gab es EU-weit lange Zeit kaum dedizierte Bankenschnittstellen. Daher nutzten Dritte als Workaround oft das sogenannte Screenscraping. Dabei stellt der Kunde einem Drittdienstleister seine Zugangsdaten für sein Onlinebanking zur Verfügung. Der loggt sich damit im Hintergrund automatisiert in dessen Konto ein und führt die abgesprochene Dienstleistung aus. Das Problem bei Screenscraping ist, dass weder Sie noch Ihre Bank kontrollieren können, welche Daten tatsächlich abfließen. Daher schreibt die PSD2 vor, dass Banken zugelassenen Drittdienstleistern zukünftig eine dedizierte, kostenlose Schnittstelle anbieten müssen – die sogenannte PSD2-Schnittstelle. Dass solch eine Schnittstelle auch Anbieter von Multibanking-Apps nutzen können, liegt auf der Hand.

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