c't 5/2020
S. 34
Aktuell
Datenschutz

Vorläufiger Rückzug?

Warum ein EuGH-Urteil zum Twitter-Exit von Behörden führen könnte

Die baden-württembergische Datenschutzaufsicht hat sich aus Twitter verabschiedet. Sie erwartet, dass ihr andere Behörden folgen werden. Twitter zeigt sich kooperativ – ­bislang ohne Erfolg.

Von Christiane Schulzki-Haddouti

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat am 31. Januar seinen Twitter-Account mit rund 5400 Followern deaktiviert. Diesen Rückzug hatte er bereits an Neujahr angekündigt. Als Grund gab er an, dass der Dienst umfangreich Nutzerdaten sammle und zu Nutzerprofilen für Werbezwecke verarbeite.

Die Entscheidung von Brink geht aus einer Rechtslage hervor, die seit Juni 2018 für Unsicherheit sorgt: Damals hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass bei Facebook-Fanpages nicht nur die Plattform, sondern auch die Betreiber der Seiten zu verantworten haben, wie dort Daten erhoben und verarbeitet werden. Im Kern ging es um die Analysefunktion, die Facebook seinen Nutzern zur Verfügung stellt. Die Auffassung von einer gemeinsamen Verantwortung („Joint Control“) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig de facto in deutsches Recht überführt (Az.: BVerwG 6 C 15.18). 

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