c't 5/2020
S. 44
Aktuell
Kassenbonpflicht

Zettelflut für Vater Staat

Bonpflicht gegen Steuerhinterziehung

Seit dem ersten Januar 2020 müssen Händler und Gastwirte jede Einnahme mit einem Bon dokumentieren und bis September ihre Registrierkassen mit zertifizierten Sicherheitsmodulen gegen Manipulation ausstatten. Das soll Steuerhinter­ziehung entgegenwirken: durch soziale Kontrolle und unangemeldete Kassenprüfungen.

Von Torsten Kleinz

Zum Jahresanfang sind neue Vorschriften für Registrierkassen in Kraft getreten. Sie sollen großangelegte Betrugsmanöver verhindern, wie sie zum Beispiel Anfang 2019 zwei Gelsenkirchener Brüdern nachgewiesen wurden. Diese hatten illegale Software verbreitet, mit der Lokalbesitzer die in ihren Registrierkassen gebuchten Daten manipulieren konnten.

Schon 2003 hatte der Bundesrechnungshof in seinem Bericht an das Parlament gewarnt: „Die Finanzbehörden können falsche Angaben über eingenommene Bargelder nicht mehr aufdecken. [...] Bei Bargeldgeschäften in mehrstelliger Milliardenhöhe drohen nicht abschätzbare Steuerausfälle.“ Grund für die alarmierende Botschaft war der Siegeszug von PC-Kassen mit unregulierter Software von zahllosen Zulieferern. Damit kann ein Geschäft seine Einnahmen leicht vor dem Fiskus verbergen. Insider bestätigen, dass Kassenhersteller mit hohen Umsatzeinbußen zu rechnen hatten, wenn sie nicht zumindest einige Zugeständnisse an Steuerbetrüger machten. Zuweilen nutzen Gastwirte etwa einen vorgeblich für die Ausbildung gedachten Trainingsmodus. Dann werden Kellner kurzerhand als Auszubildende und die von ihnen gebuchten Rechnungen als fiktive Übungen deklariert. Öffentlich will sich aber kaum jemand über diese Tricks äußern.

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