c't 5/2020
S. 72
Titel
Windows kaufen: Recht
Bild: Albert Hulm

Abenteuer ­Softwarekauf

Rechtliches zur Nutzung von Betriebs­systemen und Standard­programmen

Angebote verbilligter oder gar spottbilliger Standardsoftware-Versionen gibt es in verwirrender Vielfalt. Ein Verbraucher hat kaum eine Chance zu beurteilen, ob er mit den Server-­Downloads, Keys, Datenträgern oder Kärtchen, die er kauft, tatsächlich ein Nutzungsrecht für das angepriesene Produkt erwirbt. Besonders unübersichtlich ist die Lage bei gebrauchter Software.

Von Nick Akinci

Wer eine Esszimmergarnitur braucht, aber keine Neupreise hinblättern kann, greift zu Gebrauchtmöbeln, die für kleines Geld in Online-Auktionen und über Kleinanzeigen zu haben sind. Warum sollte es für jemanden, der beispielsweise ein aktuelles Windows-Betriebssystem im beliebten Pro-Zuschnitt benötigt, nicht ebenso selbstverständlich sein, ein günstiges Gebraucht-Angebot wahrzunehmen? Bei vielen Billig-Angeboten für Windows, Microsoft Office und andere von Haus aus hochpreisige Software geht es um gebrauchte Exemplare – selbst dann, wenn dies im Text gar nicht erwähnt oder gar durch wohlklingende Buzzwords wie „Original“ vernebelt wird. Weder ein verschweißter Karton mit hübschen Händlerlogos noch ein vom Vertreiber industriell gefertigtes Kärtchen ändert etwas daran.

Tatsächlich ist der Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal – und sofern man es nicht mit regelrechten Fälschungen zu tun hat, ist auch ein gebrauchtes Exemplar ein Originalprodukt. Das heißt allerdings nicht, dass jede irgendwo feilgebotene „Lizenz“ tatsächlich das ist, als was sie angeboten wird. Software ist eine besondere Art von Ware: Sie unterliegt normalerweise dem Urheberrecht. Wer sie also nutzen will, braucht dafür juristisch gesehen ein Nutzungsrecht mit passendem Zuschnitt. Der viel strapazierte Begriff „Lizenz“ meint ein solches Recht.

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