c't Extra 2021
S. 42
Titel
Verbotene Modems

Legal, illegal, total egal

Warum verbotene Modems so beliebt waren

In den Achtzigerjahren waren Modems teuer, postzugelassene Geräte fast unerschwinglich. Wer billige Importgeräte oder Selbstbauten ans Telefonnetz anschloss, stand mit einem Bein im Knast.

Von Urs Mansmann

Der Anschluss von Geräten ans Telefonnetz war in den Monopolzeiten bis in die Neunzigerjahre streng reglementiert, nicht nur in Deutschland. Ein Weg, strenge Zulassungsvorschriften zu umgehen, war ein Akustikkoppler, der einfach das vorhandene Telefon umfunktionierte. Der Telefonhörer wurde nach Verbindungsaufbau in die beiden Mulden gesteckt und mit ein wenig Glück kam die Verbindung zustande, zunächst mit 300 Bit/s, spätere Modelle schafften 2400 Bit/s und mehr. Sogar in Telefonzellen waren diese Akustikkoppler einsetzbar.

Das als Datenklo bekanntgewordene CCC-Modem brachte in den 80er-Jahren zehntausende Computerinteressierte online.

Das Errichten von Fernmeldeeinrichtungen in der Bundesrepublik oblag gesetzlich streng geregelt allein dem Monopolisten Bundespost. Das Fernmeldeanlagengesetz, das für den Einsatz nicht zugelassener Geräte drakonische Strafen vorsah, stammte aus den Zwanzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts und wurde 1977 nur oberflächlich modernisiert. Es atmete durch und durch den Geist eines autoritären Staates, der seine Kommunikationsinfrastruktur vor dem Nutzer und dessen Unvernunft schützen muss und das Netz inklusive der Endgeräte kontrolliert. Die Polizei war angewiesen und ermächtigt, nicht postzugelassene Geräte aufzuspüren und einzuziehen, die Post jagte Modempiraten und Schwarzfunker mit ihren berüchtigten Messwagen, wegen ihrer gelben Farbe „Gilb“ genannt.

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