c't 9/2021
S. 116
Test & Beratung
Netzwerk aus zweiter Hand

Sparrepertoire

Gebrauchte Netzwerkhardware 2021

Netzwerkhardware kann kräftig ins Geld gehen. Doch vieles hält bei vernünftiger Behandlung Jahre und die Kleinanzeigen-­Portale sind voll mit günstigen Angeboten. Sechs Kauftipps und ein paar wichtige Hinweise.

Von Andrijan Möcker

Netzwerkhardware, die früher auf irgendeinem kleinen Flohmarkt oder im Schrott gelandet wäre, gibt es heute zu günstigen Preisen im Netz. Sparen können Sie überall: Kabel, Switches, Router, Modems, Netzwerkspeicher (NAS). Wie beim Flohmarktschnäppchen gibt es auch hierbei einige Stolperstellen; mit unseren Tipps gehen Sie auf Nummer sicher. Außer­dem haben wir sechs Geräte herausgesucht, die Sie aktuell besonders günstig bekommen können.

Unvorsichtige Käufer im Internet sind ein gefundenes Fressen für Betrüger und wer viel gebraucht einkauft, gerät unweigerlich irgendwann an jemanden, der einem das Geld ohne Gegenleistung aus der Tasche ziehen möchte. Doch die schmerzhafte Erfahrung, betrogen worden zu sein, können Sie leicht vermeiden: Stellen Sie zunächst sicher, dass der Anbieter das Gerät auch wirklich hat. Meistens haben Betrüger nur wenige unscharfe oder pixelige Fotos im Angebot; Screenshots oder vom Bildschirm abfotografierte Bilder sollten Sie auch warnen. Bitten Sie die Person gegebenenfalls, eine Nahaufnahme eines Teils des Gerätes zu machen und Ihnen diese zu schicken; bestehen Sie auf das von Ihnen vorgegebene Foto. Stellen Sie Fragen zum Kaufdatum, Alter und vorherigem Einsatzort. Betonen Sie, dass Sie ausschließlich mit Käuferschutz kaufen. Betrüger antworten in der Regel nicht mehr, wenn klar wird, dass Sie kein leichtes Opfer sind.

Bezahlung & Versand

Selbst wenn der Käufer vertrauenswürdig wirkt, sollten Sie bei der Bezahlung nichts riskieren. Eine Überweisung können Sie nicht rückgängig machen und einen Beweis dafür, dass der Käufer das Geld ­erhalten hat, bekommen Sie auch nur schwer. Verzichten Sie deshalb nur bei ­kleinen Werten auf Zahlung ohne Käuferschutz. Manche Portale bieten einen Käuferschutz bei Zahlung mit Kreditkarte oder Überweisung an. Alternativ können Sie, unabhängig von der Plattform und dem gekauften Artikel, den Käuferschutz des Bezahldienstleisters PayPal nutzen – vorausgesetzt, der Verkäufer besitzt ein PayPal-Konto. Der Käuferschutz wird aktiviert, sobald Sie bei einer PayPal-Überweisung statt „Freunde und Familie“ den Punkt „Waren oder Dienstleistungen“ auswählen. Die Gebühr beträgt 2,49 Prozent vom zu überweisenden Betrag plus 35 Cent; bei 50 Euro sind das etwa 1,64 Euro, sodass Sie 51,64 Euro in das Feld ­eintragen müssen, damit 50 Euro den ­Verkäufer erreichen.

Nicht selten kommt es trotz aller Vorsicht zum Versandbetrug und der Verkäufer behauptet, das Paket zu Ihnen gesandt zu haben. Bestehen Sie deshalb immer – noch bevor Sie bezahlen – auf Versandmethoden mit Sendungsverfolgung und darauf, dass Ihnen der Verkäufer einen Sendungsbeleg zukommen lässt. Ein Käuferschutz bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn etwas nicht stimmt, und die Sendungsverfolgung kann gegebenenfalls ein wichtiger Beweis sein.

Der Verkäufer des Artikels ist gesetzlich verpflichtet, die Beschreibung des Artikels wahrheitsgemäß zu verfassen und ihm bekannte Mängel mitzuteilen. Hierbei können Sie sich absichern, indem Sie den Verkäufer direkt nach Mängeln fragen. Verneint er das und Sie entdecken an der Sache einen offensichtlichen Mangel, hat er diesen mutmaßlich arglistig verschwiegen und der bei Privatverkäufen übliche Gewährleistungsausschluss ist wirkungslos. Sie haben dann das Recht, Ihr Geld zurückzufordern.

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