c't 24/2022
S. 152
Praxis
Rückerstattungen bei Kreditkarten

Verlustfrei bleiben

Wie Sie falsche Kartenabbuchungen zurückbekommen

Nachträglich entdeckte Fehler bei Zahlungen im Internet oder an Ladenkassen sind selten, aber oft teuer. Haben Sie eine Debit- oder Kreditkarte genutzt, können Sie ein Rückerstattungsverfahren einleiten. Wir erklären, wie das geht.

Von Markus Montz

Doppelte Abbuchung, weiße Socken statt schwarze, der Geldautomat verrechnet sich: Nicht jeder Einsatz Ihrer Kredit- oder Debitkarte läuft wie gewünscht; von Betrug oder Missbrauch Ihrer Kartendaten durch Dritte ganz zu schweigen. Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze oder Kartenabrechnungen und stellen einen Fehler fest, können Sie die fehlerhafte Buchung zum Glück zurückfordern – auch dann, wenn die Gegenseite eine Rückerstattung verweigert oder gar pleite ist. Die Kartenunternehmen Visa und Mastercard bieten dafür genau wie American Express als Sicherheitsmechanismus ein standardisiertes Reklamationsverfahren, oft auch „Chargeback“ genannt. Wir beleuchten, wann Sie eine Zahlung zurückfordern können, welche Bedingungen dafür gelten, wer Ihre Ansprechpartner sind und wie Sie vorgehen.

Mögliche Gründe

In vielen Fällen können Sie mit guten Erfolgsaussichten versuchen, eine Kredit- oder Debitkartenzahlung rückabzuwickeln (mehr zu den Kartentypen in [1] und [2]). Nahe liegt das vor allem bei Betrugs- oder Missbrauchsverdacht, sprich: bei Zahlungen, die Sie nicht mit PIN oder online mit 3-D Secure autorisiert haben oder bei kontaktlosen Zahlungen mit einer gestohlenen Karte. Sie gehören zusammen mit Produktmängeln, Produktfälschungen oder falschem Paketinhalt zu den häufigsten Reklamationsgründen.

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