Artikel-Archiv c't 10/2003, Seite 196

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    Grüße vom Serienmailer

    Europarecht lockert die Zügel für ungebetene elektronische Werbung

    Dem klassischen Spammer ist es egal, ob seine Massen-Mails legal sind oder nicht: Die Auftraggeber, für die er wirbt, kann man für seinen Spam nicht zur Verantwortung ziehen, und er selbst verschleiert seine Identität. Seriöse Unternehmen, die Kundenkontakte per E-Mail oder SMS pflegen, behalten die Rechtslage jedoch genau im Auge, sofern sie sich keinem Hagel von Abmahnungen und Gerichtsverfahren aussetzen wollen. Eine EU-Richtlinie erweitert die Möglichkeiten für ?legales Spamming?.

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