Artikel-Archiv c't 9/2003, Seite 18

  • Thumbnail, c't 9/2003, Seite 18

    Zaghaft nach Digitalien

    Das neue Urheberrecht auf Probe

    Die Novellierung des Urheberrechts birgt einigen Zündstoff: Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen ist verboten, aber das Recht auf eine Privatkopie soll erhalten bleiben. Die Zulässigkeit digitaler Kopien für Unterrichtsund Forschungszwecke liegt sogar gleich auf Wiedervorlage: Die Einschränkung der Urheberrechte zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft gilt nur bis auf weiteres.

    BibTeX anzeigen