Artikel-Archiv c't 13/2008, Seite 166

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    Vitamin-CE-Mangel

    Fehlende Konformitätskennzeichnung als Sachmangel

    Fast jedes Produkt, also auch technisches Gerät, das im EU-Binnenmarkt gehandelt wird, muss seit 1993 eine CE-Kennzeichnung (für „Conformité Européenne“) tragen. Mit dem Symbol erklärt der Hersteller, dass seine Ware einer Vielzahl technischer Vorschriften entspricht, die Produktsicherheit und -verträglichkeit betreffen. Doch was ist, wenn das Signet fehlt? Können Käufer ungekennzeichnete Geräte beim Verkäufer reklamieren? Muss man beim Betrieb oder Wiederverkauf rechtliche Probleme befürchten?

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