Artikel-Archiv c't 23/2010, Seite 19
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Sieg für die Pressefreiheit
BGH erklärt Link auf Kopiersoftware für rechtmäßig
Fünf Jahre dauerte der Rechtsstreit des Heise Zeitschriften Verlags mit großen Unternehmen der Musikindustrie. Die wollten verbieten lassen, dass der Verlag in Online-Berichten auf Webseiten von Unternehmen verlinkt, die sogenannte Kopierschutzknacker anbieten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Verlags entschieden.
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