Artikel-Archiv c't 15/2015, Seite 42
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Mitgehaftet
BGH bestätigt die Haftung von Anschlussinhabern für Filesharing
Mit einem Erfolg für die Musikindustrie endeten im Juni drei Verfahren, in denen es um die Haftung von Inhabern eines Internetanschlusses für darüber betriebenes Filesharing ging.
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