Artikel-Archiv c't 15/2015, Seite 42

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    Mitgehaftet

    BGH bestätigt die Haftung von Anschlussinhabern für Filesharing

    Mit einem Erfolg für die Musikindustrie endeten im Juni drei Verfahren, in denen es um die Haftung von Inhabern eines Internetanschlusses für darüber betriebenes Filesharing ging.

    Umfang: ca. 0.75 redaktionelle Seiten
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