iX 6/2019
S. 44
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Vor 10 Jahren: Kennzeichnungspflicht für versteckte Chips

Wenn diese iX in Ihren Händen ruht, hat Europa gewählt und wartet darauf, dass ein neues Parlament die Arbeit aufnimmt. Zur Feier der europäischen Idee bietet sich ein aufschlussreicher Rückblick an.

Vor 10 Jahren beschloss ein europäisches Gremium, in diesem Fall die EU-Kommission, eine Kennzeichnungspflicht für RFID-Chips „aus Respekt vor der Privatsphäre unser Bürger“. In iX 6/2009 wurde über die Pläne berichtet, ein europaweit einheitliches Kennzeichen für diese Funkchips und Lesegeräte einzuführen. Vor allem auf die Chips, die als Diebstahlsicherungen oder Zähl-ID-Systeme in Umverpackungen stecken oder in die Kleidung eingenäht werden und damit vom normalen Bürger nicht wahrgenommen werden, sollte das EU-einheitliche Kennzeichen hinweisen.

Der Beschluss der EU-Kommission hatte zur Folge, dass 2011 PIAF entwickelt wurde, ausgeschrieben das „Privacy Impact Assessment Framework“, das von allen EU-Staaten ratifiziert wurde. Es verpflichtete die Wirtschaft, das einheitliche Chipkennzeichen auf ihren Produkten anzubringen. Der nächste Schritt kam 2014 mit der Vorstellung des Europa-Logos, das die Wirtschaft in aller Freiwilligkeit aufbringen soll.

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