iX 6/2020
S. 88
Report
Internetsicherheit

Die Verfolgung von Domainnamensmissbrauch am Beispiel Fake Webshops

Schwarze Schafe

Christoph Gerber, Michael Hausding

Mit DNS-Missbrauch haben Registrierungsstellen und Strafverfolgungsbehörden immer wieder zu kämpfen. Ein Blick in die Schweiz zeigt, wie man dort durch eine gute Zusammenarbeit das Problem bei den .ch-Domains in den Griff bekam.

Das Domain Name System (DNS) ist eine weltweit verteilte Datenbank. Sie ermöglicht die Adressierung von Ressourcen im Internet und erlaubt es, Webseiten oder E-Mail-Empfänger per Domain­namen zu erreichen. In der Schweiz untersteht die nationale ccTLD .ch dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM; diesen und weitere Links siehe ix.de/zthw), die den Betrieb der Registrierungsstelle in der Verordnung über Internet-Domains (VID; SR 784.104.2) geregelt hat. Die Betreiberin der Registrierungsstelle für .ch ist die Stiftung SWITCH, an die die IANA (Internet Assigned Numbers Authority) 1987 die Verantwortung delegiert hat.

Die Registrierungspolicy für .ch-Domainnamen ist offen, das heißt, es kann jede, auch nicht in der Schweiz ansässige Person einen solchen registrieren. Die Domainnamen sind für Privatpersonen und Unternehmen bestimmt und der Preis soll mit dem für .com-Domainnamen vergleichbar sein. Im Gegensatz dazu steht die .swiss-TLD, die ebenfalls vom BAKOM verwaltet wird und für Halter einen Bezug zur Schweiz voraussetzt. Letzteres wird überprüft, weshalb ein .swiss-Domainname erheblich teurer ist.

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