c't 9/2021
S. 168
Wissen
Tatsachenbehauptungen

Was heißt hier anonym?

Unwahre Tatsachenbehauptungen können Auskunft über Verfasseridentität rechtfertigen

Wer auf einem Bewertungs­portal über einen Arbeitgeber herzieht und dabei lügt, kann – wenn es hart auf hart kommt – seine Anonymität einbüßen.

Von Verena Ehrl

Personalverantwortliche informieren sich im Internet über Spuren, die ein Bewerber dort hinterlassen hat. Das gehört zum Alltag. Umgekehrt müssen auch Arbeitgeber damit leben, dass Mitarbeiter ihre Erfahrungen online preisgeben.

Portale wie Kununu, Meinchef oder Jobvoting verbinden mehrere Ideen miteinander: Nutzer können dort ihre Einschätzung von Führungsstil, Unternehmenskultur und anderen Aspekten konkreter Betriebe loswerden. Zudem lockt die Aussicht, besonders attraktive Arbeitgeber aufzustöbern, Bewerbungswillige auf die Plattformen. Über Werbung und die Veröffentlichung zu besetzender Arbeitsstellen treten wiederum Unternehmen dort in Kontakt mit suchenden Anwendern.

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