Die eBay-Falle - Ahnungslose Hobbyverkäufer im Visier von Abmahnanwälten

Christel und Detlef D. ahnen nichts böses, als sie ihre Parfumsammlung auflösen wollen.Die über Jahre liebevoll gesammelten Flacons werden bei Ebay zum Verkauf angeboten. Sie wundern sich auch nicht, als ein Gebot über 40 Euro für die kleine Probe eines Parfums eingeht. Ein Gebot mit Sprengkraft, denn dahinter steht eine Anwältin. Sie hat das Gebot nur abgegeben, um an die Adresse der Sammler zu kommen und mahnt das Ehepaar schließlich kostenpflichtig ab. Die Begründung: Die beiden älteren Herrschaften würden gewerblich auftreten und hätten es somit versäumt, bei den Auktionen entsprechende rechtliche Hinweise zu platzieren. Als Gebühr stellt sie den beiden Hobbysammlern über 1200 Euro in Rechnung.

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[b]Onlinehandel: Fallen für Käufer und Verkäufer[/b]

Der Handel im Internet funktioniert einfach, kann aber auch schnell sehr teuer werden. Manchmal schlägt unerwartet der Zoll zu, häufig versenden Anwälte Abmahnungen. Wir zeigen, welche Gefahren lauern und in welche Fallen eBay-Nutzer tappen können.

Oft trifft es völlig ahnungslose Verkäufer, die "nur mal eben" ein paar Dinge versteigern wollten und plötzlich teure Post von einem Anwalt bekommen: eine Abmahnung. "Eigentlich ist so eine Abmahnung etwas Gutes, denn damit soll eine Gerichtsverhandlung vermieden werden. Eigentlich ist das durchaus im Sinne des Abgemahnten", so der Hagener Rechtsanwalt Alexander Schultz. Allerdings: Erfolgt die Abmahnung rechtmäßig, trägt der Abgemahnte die Anwaltskosten und die können schnell im vierstelligen Bereich liegen.

[b]Was gilt als "gewerbliches Handeln"?[/b]

Ein Vorwurf, der besonders oft erhoben wird, ist das "gewerbliche Handeln". Für gewerbliche Verkäufer gelten erheblich strengere Formvorschriften zum Beispiel für Auktionstexte. Die Frage ist nur, ab wann ein Verkäufer gewerblich handelt. Die Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich. Wer eine Sammlung auflöst oder die alte Kleidung der Kinder in "einem Rutsch" verkaufen will, läuft schnell Gefahr, abgemahnt zu werden. Kriterien, die nach Ansicht mancher Gerichte für gewerbliches Handeln sprechen, sind mehr als 50 Onlineauktionen oder regelmäßig mehr als 100 Bewertungen pro Monat. Aber auch bei weniger eBay-Aktivitäten wurde schon gegen Privatverkäufer entschieden.

[b]Marken- und Urheberrecht-Verstöße[/b]

Auch Verstöße gegen Marken- und Urheberrecht werden oft abgemahnt. Verkäufer sollten darauf achten, dass sie nur selbst erstellte Fotos zur Beschreibung ihrer Ware verwenden. Vorsicht auch bei der Verwendung von Markennamen. Wer beispielsweise billige Ohrringe verkauft und sie mit der Formulierung "wie Cartier" versieht, kann wegen missbräuchlicher Verwendung des Markennamens abgemahnt werden. Selbst der Verkauf von Originalware kann abgemahnt werden, nämlich dann, wenn beispielsweise ein Markenartikel in den USA erworben wurde und vom Hersteller nicht für den Verkauf in Deutschland gedacht war (sogenannte Grauimporte).

Generell gilt: Wer eine Abmahnung bekommt, sollte einen Anwalt einschalten, sonst drohen Gerichtsverfahren und zusätzliche Kosten.

[b]Die Steuerfalle[/b]

Auch Käufer können in eine rechtliche Falle geraten: Wer Kaffee oder Tabakwaren im Ausland einkauft, gegen den kann ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet werden. Die Freimengen wie beim Grenzverkehr gelten im Versandhandel nämlich nicht. Zwar handelt es sich bei den "hinterzogenen" Verbrauchssteuern beim Kauf von haushaltsüblichen Mengen nur um kleine Beträge, den Ärger haben die Käufer aber trotzdem.

[b]Die Nigeriafalle[/b]

"Wenn man nach Nigeria verschicken soll, müssen alle Alarmglocken angehen", so eBay-Experte Axel Gronen. Die berüchtigte "Nigeria-Connection" handelt immer ähnlich: Zunächst werden hochwertige Produkte ersteigert, dann versucht der Käufer, den Verkäufer mit zwielichtigen Begründungen dazu zu bringen, die Ware nach Nigeria zu schicken. Dabei werden Zahlungen nur vorgetäuscht: Der Scheck ist ungedeckt oder der Treuhanddienst im Internet gefälscht. Der Verkäufer stellt erst nach Versand der Ware fest, dass er noch gar kein Geld erhalten hat. Die Chancen, die Ware zurückzubekommen, sind gering. Nigeria ist dabei übrigens nicht das einzige Versandziel der Betrüger. Gerade in letzter Zeit wird diese Masche zunehmend auch von osteuropäischen Ländern aus betrieben.

Autor: David Ohrndorf/WDR