Vorsicht Kunde! - Gekündigt und bestätigt – trotzdem müssen sie bezahlen

Als Guido und Andrea im Frühjahr 2006 eine gemeinsame Wohnung beziehen, beschließen sie, das Abo des Bezahlfernsehens zu kündigen. Doch so einfach ist das gar nicht...

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Sie haben vom Bezahlfernsehen die Nase voll? Dann kündigen Sie den Vertrag, klare Sache! Sie haben sogar Zeugen für Ihre Kündigung, und Sie schicken die Kündigung per Einschreiben. Und dann kommt Mahnung auf Mahnung. Sie landen sogar vor Gericht. Und dort werden Sie zum Weiterzahlen verurteilt. Sie glauben: Das gibt‘s nicht? Doch! Das gibt’s!

Ein Umzug mit Folgen

Andrea N. und Guido W. ziehen Anfang 2006 unter ein gemeinsames Dach. Das Leben bietet nun so viel Spaß und Abwechslung, dass die beiden ihr Abo beim Bezahlsender Premiere nicht mehr haben möchten.

Also kündigt  Andrea N. den Vertrag. Unter den Augen ihres Freundes Guido und der Mutter. Andrea packt die Kündigung und die Premiere-Smartcard in einen Briefumschlag und schickt den Brief per Einschreiben zu Premiere. Den Einlieferungsbeleg heftet sie gewissenhaft ab.

Sammelklage bei der Verbaucherzentrale

Zur gleichen Zeit bei der Verbraucherzentrale in Hamburg. Dort gehen immer mehr Beschwerden von anderen Premiere-Kunden ein. Sie alle haben wichtige Post an Premiere geschickt. Premiere aber bestreitet, die Briefe jemals bekommen zu haben.

Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg bearbeitet damals die Fälle: "Beim ersten und zweiten und dritten Kunden waren wir noch unsicher, aber als fünf oder acht oder zehn Verbraucher sich beschwerten, waren wir ganz sicher, dass die Verbraucher recht hatten.“

Gekündigt – oder nicht?

Andrea N. und Guido W. wissen von diesen Problemen nichts. Sie genießen jede freie Minute miteinander. Und scheinbar harmlos – trudelt dann auch Post von Premiere ein. Guido erinnert sich an das Schriftstück noch sehr genau: "Unsere Kündigungsbestätigung haben wir erhalten, die schwer beschädigt war. Aber da geht klar draus hervor, dass wir zum 31.1.2007 gekündigt haben. Und so dachten wir, damit wäre alles geklärt.“ Falsch gedacht: Im Februar 2007 kommt wieder Post. Die Kündigung sei gar nicht bei Premiere eingegangen, schreibt der Bezahlsender. Also läuft das Abo weiter.

Sorgen machen sich die beiden da immer noch nicht. Denn, so glauben Sie, sie haben doch alles richtig gemacht. Guido W:  „Das war nur lästig, alles nochmal zuzusenden.“  Aber selbst das nutzt nichts: Es hagelt vier weitere Mahnungen von Premiere.

Noch viel mehr Fälle

Nahezu zeitgleich bereitet Edda Costello in der Hamburger Verbraucherzentrale die Sammelklage gegen Premiere vor. Es sind hunderte Beschwerden. Schließlich bekommen die Verbraucherschützer Recht auf der ganzen Linie. Edda Costello: "Nach Einreichung der Klage ist Premiere eingeknickt und hat die Forderung der Kunden bezahlt. Ganz sicher war es nicht so, dass Premiere aus Versehen mal einen Brief nicht bekommen hat. Es war systematisch. Es war Geschäftspolitik.“ 

Gerichtstermine

Nein. Für Andrea und Guido wird es nun bedrohlich. Premiere schickt einen gerichtlichen Mahnbescheid. Gegen diesen Mahnbescheid legt Andrea Widerspruch ein. Fast zwei Jahre ist nun Ruhe. Die beiden genießen ihr Leben und haben den Mahnbescheid und Premiere längst vergessen. Aber Premiere hat sie nicht vergessen und reicht Klage ein. So muss Andrea N. nun vor Gericht. Aber sie ist sich sicher, Recht zu bekommen, denn – so glaubt sie – die Beweise seien eindeutig. Sie kann die Kündigung belegen. Den ersten Verhandlungstermin lässt Premiere platzen. Es erscheint niemand. Das Gericht urteilt: Die Klage von Premiere wird abgewiesen. Andrea und Guido freuen sich. Sie haben aber auch nichts anderes erwartet. Doch die Freude ist nur von kurzer Dauer. Premiere lässt nicht locker und geht in die Revision.

Die zweite Verhandlung verläuft ganz anders als Andrea N. und Guido W. es erwartet haben. Denn Andrea wird vom Amtsgericht Bad Arolsen verurteilt und muss bezahlen. Sogar die Kosten des Verfahrens soll sie tragen.

Fehlurteil? 

Wie kommt es zu so einem Urteil? Warum glaubt das Amtsgericht Bad Arolsen Andrea N. nicht – trotz Zeugen, trotz Kündigung per Einschreiben? Wir fragen nach. Gerichtsdirektor Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling erklärt die Hintergründe, die zu diesem Urteil geführt haben.

„Sie (die Beklagte, red.) hat dargelegt, dass sie eine Kündigung durch ein Einschreiben geschickt hat. Allerdings nur durch ein normales Einwurfeinschreiben. Nicht durch ein Einschreiben mit Rückschein. Durch ein Einwurfeinschreiben steht eben nur fest, dass der Brief an die Post übergeben wurde, nicht aber dass die Post den Brief an den Empfänger ausgeliefert hat.“

Edda Costello hat kein Verständnis für dieses Urteil: "Ich finde es bedauerlich, dass es so eine Entscheidung gibt. Zumal es ja sehr viele Fälle bei Premiere gab, wo viele behaupten, dass Briefe nicht angekommen sind. Die vielen hundert Beschwerden hätten auch in diesem Falle helfen können, eine Beweislastumkehr zu erreichen.“

Das hilft Andrea N. und Guido W. nun nicht mehr: Das Urteil ist rechtskräftig, sie können keinen Widerspruch einlegen, weil es ein Zivilverfahren war und der strittige Betrag unter der Grenze von 600 Euro liegt. Nun müssen sie bezahlen für ein Abo, dass sie gekündigt hatten – obwohl sie dachten, doch alles richtig gemacht zu haben. 

…und Premiere? 

Natürlich baten wir Premiere – jetzt SKY – um eine Einschätzung dieses Falles. Gab es in der besagten Zeit wirklich grundlegende Probleme in der Kundenbetreuung? Kommt man Andrea und Guido vielleicht auf dem Kulanzweg entgegen? Leider erhielten wir bis Redaktionsschluss keinerlei Rückmeldung auf unsere schriftliche Anfrage. 

Was tun? 

Was ist die richtige Form um zu kündigen? Da gibt es sogar bei Gerichten völlig unterschiedliche Einschätzungen. Manchen Gerichten reicht das einfache o.k. auf dem Sendebericht des Faxgerätes, andere akzeptieren noch nicht einmal ein Einschreiben, wie der geschilderte Fall zeigt.

Ein Einschreiben mit Rückschein ist deutlich beweiskräftiger – allerdings können spitzfindige Richter auch hier argumentieren, dass der gesendete Briefumschlag leer war. Bestätigt wird durch den Rückschein ja nur das Eintreffen der Sendung, über den Inhalt sagt der Rückschein nichts aus.

Es gibt nur einen einzigen Weg, um den Zugangsbeweis absolut sicher zu führen: Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Das aber kostet weit über 20 Euro Gebühren. Ein Bote, der später als Zeuge aussagen kann, ist auch hilfreich, in der Praxis aber kaum durchführbar.

Übrigens: Sie haben in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung. Es ist eben auch eine Frage der Firmenkultur, ob man scheidenden Kunden noch ein Dankeschön für die oft jahrelange Treue und die so hilfreiche Kündigungsbestätigung mit auf den Weg gibt. Auch wenn man von diesem Kunden – erst einmal – keinen Profit erwarten kann.

Update

Es gab Reaktionen auf unseren Beitrag. So meldete ich der Direktor des Amtsgerichtes Arolsen und versicherte, die von uns vorgezeigte Kündigungsbestätigung hätte dem Gericht defintiv nicht vorgelegen. Das Gericht gewährte uns Einblick in das Verhandlungsprotokoll, dort wird die Kündigungsbestätigung in der Tat nicht erwähnt.

Das Gericht erklärte uns auch, bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung hätte man sicher anders geurteilt. Sollte die Familie N. es versäumt haben, eine entsprechende Kündigungsbescheinigung vorzulegen, dann kann man dem Gericht mit dem Urteil kein Vorwurf machen. Die Familie wäre dann ihrer in Juristen-Deutsch so genannten Darlegungslast nicht nachgekommen.

Dieser Fall zeigt eindringlich, wie wichtig es sein kann, sich bei juristischen Auseinandersetzungen fachlichen Rat durch einen Anwalt zu holen. Die Familie N. hatte es ja vorgezogen, sich bei Gericht selbst zu vertreten. Nur ein Anwalt weiß, welche Formen und Fristen zur Vorlage von Beweisstücken es bei derartigen Auseinandersetzungen zu beachten gilt.