"Verbot" von Gas- und Öl-Heizungen: Bundesregierung bringt Gesetz auf den Weg

Der Plan der Bundesregierung, dass ab 2024 neue Heizungen möglichst mit erneuerbaren Energien laufen, ist nun in einen Gesetzesentwurf gefasst worden.

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Waermepumpe

Wärmepumpe vor einem Einfamilienreihenhaus in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesregierung hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen muss. Das Gesetz geht nun seinen Gang durch Bundestag und Bundesrat.

Bestehende Heizungen können weiter genutzt werden, auch seien Reparaturen weiter möglich, geht aus dem Gesetzentwurf hervor (PDF). Fossile Brennstoffe dürfen in Heizungen bis zum 31. Dezember 2044 genutzt werden.

Um die Pflicht, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, zu erfüllen, können Eigentümer entweder eine individuelle Lösung einsetzen und den Anteil der Erneuerbaren rechnerisch nachweisen oder zwischen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Optionen frei wählen. Das können ein Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel) oder eine Solarthermie-Heizung sein. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Gasheizungen möglich, die komplett auf Wasserstoff umrüstbar sind.

Für bestehende fossil betriebene Heizungen, die unreparierbar kaputtgehen (Heizungshavarie), soll eine Übergangsfrist von drei Jahren eingeführt werden, für Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre. Vorübergehend kann also eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden; das kann auch eine gebrauchte Therme sein. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren. Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude oder eine Wohnung selbst bewohnen, sollen im Havariefall nicht auf Erneuerbares Heizen umstellen müssen.

Im Einzelfall kann geprüft werden, ob die Investitionen für eine neue Heizung in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag zum Wert des Gebäudes stehen. Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren soll es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhandenen Möglichkeiten für Steuergutschriften geben.

Die geplante Gesetzesänderung sorgte Ende Februar für Unruhe unter anderem in der Regierungskoalition und unter Hauseigentümern. Nun fordert der Deutsche Städtetag Nachbesserungen. Er meint, die Fristen seien zu eng gesetzt. Für Neubauten seien Wärmepumpen eine gute Option. Viele alte Häuser aber bräuchten neue Fenster, gedämmte Fassaden und Dächer oder Fußbodenheizungen. Dazu müssten die Strompreise erschwinglich sein, um die neuen Heizungen günstig betreiben zu können. Für all das wäre mehr Zeit notwendig, als die Regierung einräumen wolle.

Die Vorgabe, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll, geht aus dem Koalitionsvertrag hervor. Angesichts des Klimawandels sei es nötig, auf diesem Gebiet umzusteuern. Bisher würden über 80 Prozent der Wärmenachfrage noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Über 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases würden verbrannt, um die Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heize nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen jeweils knapp 3 Prozent aus. Die übrigen 6 Prozent entfallen auf Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse und Kohle. Bei den neu installierten Heizungen betrug der Anteil von Gasheizungen im Jahr 2021 rund 70 Prozent.

(anw)