Für Mieterstrom und Balkonkraftwerke: Solarpaket I tritt in Kraft

Lange wurde um das Gesetz für Vereinfachungen in der Photovoltaik gerungen. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es jetzt in Kraft.

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Installateur montiert ein Modul einer Photovoltaik-Anlage.

(Bild: moreimages / Shutterstock.com)

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Das Gesetz zum Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die neuen Bestimmungen sollen den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland beschleunigen. Vereinfachungen und Änderungen gibt es unter anderem beim sogenannten Mieterstrom und bei Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerke).

Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung Ende April zugestimmt. Vorausgegangen war eine lange Beratungsphase, vor allem innerhalb der Ampel-Koalition. Das ursprünglich zum Jahreswechsel geplante Inkrafttreten verzögerte sich dadurch. Strittig war zwischen SPD, FDP und Grünen vor allem die Förderung der deutschen Solarindustrie.

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Mit dem Solarpaket I können Balkonkraftwerke ohne Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber in Betrieb genommen werden. Lediglich eine Registrierung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt Pflicht – dies ist aber leicht online möglich. Wer noch keinen digitalen Stromzähler hat, darf den alten übergangsweise weiter verwenden und muss nicht auf einen Austausch durch den Netzbetreiber warten. Zudem hebt das Gesetz das Einspeiselimit für Steckersolaranlagen von 600 auf 800 Watt an. Zulässig ist eine installierte Leistung der Solarmodule von 2 Kilowatt.

Aktuell arbeitet der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik an einer Norm für Steckersolargeräte und plant ebenfalls eine Anhebung der maximalen Einspeiseleistung von 600 Voltampere (VA) auf 800 VA.

Beim Mieterstrom soll das Gesetz die Hürden für eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung senken. Bislang wurden PV-Anlagenbetreiber zum Energieversorger, wenn sie im Haus Solarstrom an Mieter weitergeben wollten. Durch die neuen Vorgaben entfalle einiges an Bürokratie und Kosten, etwa für Messtechnik.

(mki)