Onlinezugangsgesetz ausgebremst: Wie es nun weitergeht

Das Onlinezugangsgesetz scheiterte Ende März vorläufig an der Blockade durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat. Auf der Bremse steht aber noch jemand.

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(Bild: Thorsten Hübner)

Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Tim Gerber
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Nach fast einem Jahr im parlamentarischen Verfahren hat der Bundesrat auf seiner Plenarsitzung am 22. März 2024 das geplante neue Onlinezugangsgesetz mit den Stimmen der unionsgeführten Länder abgelehnt. Die Bundesregierung hat daraufhin in der Kabinettssitzung am 10. April beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wie es mit der Digitalisierung der Verwaltung weitergehen soll, müssen Bund und Länder nun in dem gemeinsamen Gremium von Bundesrat und Bundestag klären.

Kritik an der Blockadehaltung der Union kam vor allem aus der Wirtschaft. Dass sich diese wichtigen gesetzgeberischen Maßnahmen weiter verzögerten, sei "kein gutes Signal für die Verwaltungsdigitalisierung und für den Wirtschaftsstandort Deutschland", sagte eine Sprecherin des Branchenverbands Bitkom gegenüber c’t. Laut einer Erhebung des Verbands sehen acht von zehn Unternehmen die mangelhafte Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung als eindeutigen Standortnachteil.

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"Wir brauchen mehr Digitalisierung, um den öffentlichen Dienst gegen Fachkräftemangel zu wappnen und um als Standort wettbewerbsfähig zu bleiben", warb der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI) Johann Saathoff (SPD) in der Bundesratssitzung um die Zustimmung der Ländervertreter. Als "ein Angebot, dass Sie hoffentlich nicht ablehnen können", stellte der Vertreter der Bundesregierung den Ländern zahlreiche Zugeständnisse bei der Umsetzung in Aussicht, die man in einer Protokollnotiz festhalten könne.

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