E-Rechnung und PEPPOL-Netzwerk: Tausendsassa für Geschäftsverkehr
Die Pflicht zur E-Rechnung ist auch der Beginn für Pläne zur digitalen Umsatzsteuererklärung. Das Netzwerk PEPPOL könnte zentraler Übertragungskanal werden.
- Andreas Pelekies
- Jochen Stärk
Mit der finalen Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz (PDF) Ende März 2024 markiert Deutschland den Beginn einer neuen digitalen Ära in der Geschäftswelt. Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung zwischen Geschäftspartnern (Business to Business, B2B) steht nun unmittelbar bevor. Ein Schritt, der nicht nur die Art und Weise revolutioniert, wie insbesondere kleine Unternehmen miteinander kommunizieren, sondern auch einen entscheidenden Schritt in Richtung einer vollständig digitalisierten Umsatzsteuererklärung darstellt. Stefan Engel-Flechig, Rechtsanwalt und Leiter der ZUGFeRD-Community, betont etwa die Notwendigkeit eines Umdenkens und einer "Neuausrichtung gewohnter Praktiken im Rechnungswesen".
Ein Aspekt, der beim Thema E-Rechnung gerne vernachlässigt wird, ist die Übertragung der E-Rechnung. Auf den ersten Blick erscheint das vernachlässigbar, Unternehmen können sich in Deutschland die E-Rechnungen einfach per E-Mail schicken. Doch bei genauerer Betrachtung kann sich die Übertragung in Zukunft als durchaus anspruchsvolle Aufgabe herausstellen.
Hierbei lohnt sich insbesondere ein Blick über die deutsche Grenze hinaus. Unsere Nachbarn zeigen jetzt schon eindrucksvoll, wo die Reise in ganz Europa hingehen wird: Nach der E-Rechnung ist nämlich auch für Deutschland die Einführung des sogenannten transaktionalen Steuerreportings geplant. Gemeint ist damit, dass nicht mehr wie heute üblich monatlich, quartalsweise oder gar jährlich die Umsatzsteuerinformationen an die Behörden übermittelt werden müssen, sondern (quasi) unmittelbar mit jeder einzelnen Rechnung. Einige Länder sparen sich diesen zusätzlichen Schritt, indem jede einzelne Rechnung ausschließlich über die zentralen Staatsserver geschickt werden darf.
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