Recht: Digitale Kommunikation mit Behörden, Anwälten und Gerichten
Privatpersonen sowie Vereine und Unternehmen können über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach mit Gerichten und Behörden kommunizieren.
- Tim Gerber
Um die in manchen Verfahren gesetzlich vorgeschriebene Schriftform elektronisch zu ersetzen, sind zu der bereits 2015 eingeführten De-Mail in den vergangenen Monaten weitere Möglichkeiten hinzugekommen. Eine davon ist das elektronische Bürger- und Organsisationenpostfach (eBO), welches 2022 mit dem Onlinezugangsgesetz eingeführt wurde. Anfangs gab es für die Einrichtung eines solchen elektronischen Postfachs nur recht teure Angebote von Providern wie der Bremer Firma Governikus. Seit Dezember 2023 stehen jedoch zwei kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung, wie Privatpersonen oder privatrechtliche Vereinigungen ein eBO betreiben und damit am elektronischen Rechtsverkehr mit Behörden und Gerichten, vom Bundeskanzleramt bis zur Kommunalverwaltung teilnehmen können. Ebenso können sie mit Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Gerichtsvollziehern nachweisbar und verschlüsselt kommunizieren.
Einen eBO-Einstieg bietet die Clientsoftware COM Vibilia von Governikus in ihrer Starter-Edition, die laut Anbieter noch bis 30. Juni 2024 kostenfrei angeboten wird. Eine weitere kostenlose Möglichkeit am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen, eröffnet das vom Bundesinnenministerium betriebene und mit der Bund-ID verbundene Webportal "Mein Justizpostfach" (MJP). Die technische Entwicklung liegt auch hier bei der im Eigentum Bremens stehenden Governikus. Eine Einschränkung der kostenlosen Nutzbarkeit dieses Portals ist nicht angekündigt.
In beiden Fällen erhalten Sie als Nutzer Zugang zum bisher geschlossenen Kosmos des elektronischen Rechtsverkehrs, bestehend aus den Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächern (EGVP), sowie den jeweils besonderen elektronischen Postfächern für Behörden (beBPo), Anwälte (beA), Notare (beN) und Steuerberater (beSt). Untereinander können eBO-Teilnehmer allerdings nicht kommunizieren. Die De-Mail, die den Austausch zwischen allen Teilnehmern erlaubt, wird jedoch kaum noch unterstützt und mangels Nachfrage wohl in absehbarer Zeit eingehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels "Recht: Digitale Kommunikation mit Behörden, Anwälten und Gerichten". Mit einem heise-Plus-Abo können sie den ganzen Artikel lesen und anhören.