Gesetzesentwurf: Gematik soll als Digitalagentur zentral verantwortlich sein

Ziel des Gesetzes für eine Digitalagentur für Gesundheit ist es, der Gematik mehr Befugnisse einzuräumen. So soll das Gesundheitswesen endlich digital werden.

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Ärztin am PC

(Bild: Tex vector/Shutterstock.com)

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Die aktuell für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige Gematik soll zur "Digitalagentur Gesundheit" ausgebaut werden. Das hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits mehrfach angekündigt, jetzt wird es konkret. 20 Jahre nach den ersten Digitalisierungsbestrebungen soll das Gesundheitswesen jetzt wirklich digitalisiert werden. Dazu soll die "zentrale Verantwortlichkeit" bei der Digitalagentur liegen. Das geht aus einem heise online vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) hervor.

Regelmäßig wird kritisiert, dass niemand bei Störungen der Gesundheits-IT verantwortlich ist – etwa beim E-Rezept. Mit dem Umbau soll auch die Verantwortung für die Komponenten und Dienste rund um die Telematikinfrastruktur – die zum sicheren Austausch von Gesundheitsdaten gedacht ist – künftig bei der Digitalagentur Gesundheit liegen. Dazu erhält sie unter anderem die Möglichkeit, Anbietern für Dienste im Gesundheitswesen Fristen zu setzen und Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Ebenfalls kann die Digitalagentur Gesundheit den Anbietern einen Besuch abstatten und IT-Störungen selbst beheben. Probleme rund um die Telematikinfrastruktur sollen dadurch schneller erkannt und gelöst werden.

Auf die Hersteller von Software, wie beispielsweise Praxisverwaltungssysteme (PVS), kommen ebenfalls weitere Pflichten zu. Auf Verlangen der Ärzte müssen sie alles für einen möglichst schnellen und reibungslosen Wechsel des PVS in die Wege leiten. Dazu hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits Rahmenvereinbarungen veröffentlicht. Künftig sollen die vorherigen PVS-Hersteller dazu verpflichtet sein, neuen PVS-Anbietern beim Umzug zu helfen. Lauterbach hatte bereits angekündigt, dass einige Ärzte für die kommende elektronische Patientenakte für alle ihr Praxisverwaltungssystem wechseln müssen.

Innerhalb der Digitalagentur soll zudem ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) aufgebaut werden, das sicherstellt, dass "informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen nicht nur technisch, semantisch und syntaktisch miteinander kommunizieren können, sondern auch in der Praxis nutzbar sind", heißt es in dem Entwurf. Aufgabe des KIG ist die "Umsetzung und Orchestrierung des Interoperabilitätsprozesses". Um sich Hilfe zu holen, kann die Digitalagentur Gesundheit dafür Aufträge vergeben.

Derzeit ist die Gematik unter anderem dafür verantwortlich, Komponenten und Dienste rund um die TI zuzulassen und Spezifikationen zu erstellen. Künftig soll sie nicht nur sanktionieren dürfen, sondern auch darüber entscheiden, wer bestimmte Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur entwickeln und betreiben darf. "In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die bisherige Struktur im reinen Marktmodell (Zulassungsmodell) aufgrund einer Vielzahl an unterschiedlichen Komponenten, Diensten und Anwendungen ein hohes Maß an Komplexität erzeugt hat, was sich negativ auf die Betriebsstabilität sowie die Servicequalität auswirkt", lautet es im Entwurf. Nur mit den Abweichungen von einem reinen Marktmodell ließe sich Hochverfügbarkeit gewährleisten.

Für den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sei "durch die zentrale Ausschreibung von Komponenten und Diensten durch die Digitalagentur Gesundheit" mit nicht bezifferbaren Einsparungen zu rechnen. Allein "durch den Wegfall der Pauschale für den elektronischen Arztbrief und für die Telefaxkosten" ließen sich jedoch rund 4 Millionen Euro einsparen – eine im Vergleich zu den bisherigen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens investierten Beträgen in Milliardenhöhe geringe Summe.

Zu weiteren Punkten des GDAG gehören, dass alle Beteiligten früher eingebunden werden, um beispielsweise die Nutzerfreundlichkeit der Anwendungen zu erhöhen. Ebenso soll geprüft werden, ob die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ebenfalls in die elektronische Patientenakte abgelegt werden kann. Darum soll sich dann ebenfalls die Digitalagentur Gesundheit kümmern. Darüber hinaus soll sie auch die Anbindung an den Europäischen Gesundheitsdatenraum vorbereiten.

(mack)