Vernetzte Register: Seehofer macht Ernst mit Steuer-ID als Bürgernummer
Das Innenministerium hat einen Gesetzentwurf für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement erstellt, mit dem die Steuernummer zur Personenkennziffer wird.
Auf Eckpunkte für einen virtuellen Zusammenschluss der Melderegister und zahlreicher anderer behördlicher Datenbanken hatte sich die große Koalition jüngst bereits geeinigt, nun hat das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf zur "Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung" vorgelegt. Ressortchef Horst Seehofer (CSU) bleibt demnach bei dem Vorhaben, die Steuer-ID zu einer allgemeine Bürgernummer für alle möglichen Ämter zu erweitern.
Kommen soll laut dem Papier mit Stand Ende Juli, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat, eine Identifikationsnummer, um die mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vorgesehenen E-Government-Dienste mithilfe der relevanten Verwaltungsregister von Bund und Ländern umzusetzen. Die Kennung soll gewährleisten, dass sogenannte Basisdaten natürlicher Personen "von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden".
Aufsetzen auf Steuer-ID
Die Registermodernisierung soll über eine übergreifende Suchmaske erfolgen. Um den gewünschten Datensatz anhand grundlegender Informationen wie Name und Anschrift in unterschiedlichen Registern von Bund und Ländern finden zu können, ist eine Personenkennziffer nötig. Dabei will das Ministerium Vorarbeiten der Innenministerkonferenz (IMK) entsprechend "auf die vorhandenen Strukturen der Steuer-Identifikationsnummer" aufsetzen und diese "um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente" ergänzen.
Nur eine eindeutige ID, "die in allen Registern gleichermaßen vorliegt", ermögliche eine medienbruchfreie, verwaltungsübergreifende und nutzerfreundliche Kommunikation, begründet das Ministerium das Vorhaben. Ohne ein solches Ordnungskriterium könne der Grundsatz "once only" nicht umgesetzt werden, wonach die Bürger ihre Daten der Verwaltung nur einmal geben müssen. Dies entspreche auch dem Gebot der Datenminimierung. Um zu vermeiden, dass Profile erstellt werden, dürfe die ID selbst keine Rückschlüsse auf andere persönliche Informationen zulassen.
Als zentrale Relaisstation soll das Bundesverwaltungsamt dienen und dafür zur "Registermodernisierungsbehörde" ausgebaut werden. Es soll beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeicherte Daten zur Steuer-ID im automatisierten Verfahren abrufen und im Sinne des OZG an registerführende sowie andere öffentliche Stellen übermitteln dürfen. Der Transfer soll über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abgesichert werden.
Datenschützer soll prüfen
Bei Datenabrufen prüfe die als "dritte Stelle" zwischengeschaltete Behörde automatisiert bei jedem Aufbau einer Verbindung anhand sicherer Authentifizierungsverfahren die Identität des abrufenden Amts, über die "kein Zweifel bestehen" dürfe. Näheres zum technischen Verfahren soll das Innenministerium per Verordnung festlegen können. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll die Behörde regelmäßig überprüfen können, das Gesetz nach drei Jahren mithilfe auch von "wissenschaftlichem Sachverstand" durch das Innenressort evaluiert werden.
Virtuell verknüpft werden sollen so unter anderem Melderegister, das Ausländerzentralregister sowie Datenbanken etwa für Führerschein-, Waffen- oder eID-Kartenbesitzer. Dazu kämen etwa auch das Schuldner- und Anwaltsverzeichnis sowie Register für Wohngeld- und Bafög-Empfänger. Die vorgesehenen Basisdaten umfassen Informationen wie Namen, Geburtsort und -datum, Geschlecht, Anschriften, Tag des Ein- oder Auszugs sowie Staatsangehörigkeiten. Auch eine mögliche Auskunftssperre für besonders schützenswerte Personen soll vermerkt werden. Große Unterschiede zu den derzeit über Melderegister abrufbaren Merkmalen gibt es demnach nicht.
Aktuelle Basisdaten zu natürlichen Personen seien ein zentrales Anliegen, wirbt das Ministerium für die Initiative. Werde die Verwaltung digitalisiert, müsse im Interesse aller Beteiligten gewährleistet sein, dass Personenverwechslungen ausgeschlossen und vorhandene Datenbestände den Bürgern fehlerfrei zugeordnet werden könnten. Für die Transparenz gegenüber den Bürgern soll ein "Datencockpit" sorgen, das eine "einfache, transparente und zeitnahe Wahrnehmung der Betroffenenrechte" nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermögliche.
Eingriff in die Selbstbestimmung
Für Datenschützer ist ein allgemeines Personenkennzeichen ein rotes Tuch. Sie bemängeln seit Langem, dass die Steuer-ID entgegen der ursprünglichen politischen Beteuerungen zunehmend in den verschiedensten Lebensbereichen verwendet werde. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber lehnt den vorgesehenen Ansatz auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Es bestehe die Gefahr einer "vollständigen Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit". Der Normenkontrollrat hatte in seiner Blaupause zur Registermodernisierung 2017 auf eine datenschutzfreundlichere Variante nach dem Vorbild Österreichs verwiesen.
Das Innenministerium räumt zwar ein, dass es um einen "Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" der Bürger gehe. Dieser sei aber "insgesamt verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil in der registerunterstützten und datenbankbasierten Verwaltung ein hohes Bedürfnis für eine eineindeutige Zuordnung von Datensätzen zu der jeweils richtigen Person besteht". Die einmaligen Kosten für den Aufbau einer vernetzten Registerstruktur schätzt das Haus von Seehofer auf etwa 915,7 Millionen Euro.
(vbr)