Barmer-Bericht: Frauen nutzen digitale Gesundheitsanwendungen besonders häufig
Laut Barmer sind digitale Gesundheitsanwendungen noch nicht überall angekommen. Zudem sollten Versicherte DiGA 14 Tage testen können, bevor Kosten entstehen.
Digitale Gesundheitsanwendungen sind bisher nicht in allen Bevölkerungsgruppen angekommen und beschränken sich meist auf spezielle Kategorien. Das geht aus dem Arztreport der Barmer Ersatzkasse hervor. Demnach werden sie überwiegend Menschen im erwerbsfähigen Alter verordnet – vor allem für Frauen, die auch die meisten Anträge stellen. Zu den am häufigsten beantragten "Apps auf Rezept" zählen welche zur begleitenden Therapie bei Störungen am Bewegungsapparat (rund 45.000 Genehmigungen). Danach folgen Apps, die bei Adipositas, Tinnitus, Depressionen, Angst-, Schlaf- oder Erektionsstörungen sowie Migräne und Endometriose genehmigt werden.
"Geringe Verordnungsraten bei Jüngeren resultieren aus dem oftmals für DiGA-Anwendungen geforderten Mindestalter von 18 Jahren. Niedrige Verordnungsraten bei Menschen jenseits des 70. Lebensjahres deuten auf eine bislang geringere Affinität zu digitalen Anwendungen hin", erklärt Joachim Szecsenyi, Leiter des Göttinger Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA-Institut), bei der Vorstellung der Befragungsergebnisse. "Je mehr junge Behandelnde und eine neue Patientengeneration in den kommenden Jahren nachrücken, desto stärker dürfte auch die Zahl an DiGA-Verordnungen zunehmen", sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Christoph Straub.
Mehr als ein Drittel der DiGA wird von Hausärzten verschrieben. "Das heißt, auf sie kommt auch die Aufgabe zu, Patientinnen und Patienten aufzuklären", sagt Szecsenyi. Im Rahmen des Reports wurden unter anderem 1000 Ärzte und Psychotherapeuten befragt. Zwar wüssten fast alle (95 Prozent), was DiGA sind, aber etwa ein Drittel fühlt sich schlecht oder sehr schlecht informiert. Demnach seien die Informationen zu einzelnen DiGA unzureichend.
Barmer fordert Testzeitraum
Etwa 600 der 1700 befragten Versicherten gaben an, DiGA nach Ende des Verschreibungszeitraums nicht weiterzuverwenden. 230 würden die DiGA sogar weniger als einen Monat nutzen. "Digitale Gesundheitsanwendungen sind für viele Menschen immer noch eine Blackbox. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurückhaltend verordnet werden und deren Einsatz oftmals vorzeitig abgebrochen wird", erläutert Straub.
Allerdings verursachen DiGA, die kaum genutzt werden, "Kosten ohne nennenswerten Nutzen". Daher plädiert die Barmer für "einen Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage". Versicherte sollten von Beginn an über die Leistungen und Grenzen der DiGA informiert werden. Die Barmer sieht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. "Die Informationen müssen in dem dortigen DiGA-Verzeichnis einheitlich und verständlich dargestellt werden", heißt es in einer Pressemitteilung.
Die weit überwiegende Mehrheit der befragten Behandlerinnen und Behandler empfand die generelle Möglichkeit, DiGA verordnen zu können, zumindest teilweise gut, 44,7 Prozent als gut oder sehr gut und lediglich 9,1 Prozent als schlecht oder sehr schlecht.
(mack)