EU-Kommission einverstanden mit geplanten Änderungen am ungarischen Mediengesetz

Die ungarische Regierung hat eingewilligt, ihr kurz vor Weihnachten vom Parlament beschlossenes, viel kritisiertes Mediengesetz zu entschärfen.

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EU-Kommissarin Neelie Kroes hat sich mit geplanten Änderungen am ungarischen Mediengesetz einverstanden gezeigt. Die Ungarn hatten der Kommission vorige Woche Pläne zu den Änderungen an dem umstrittenen Gesetz vorgelegt. Kroes äußerte sich zufrieden darüber, dass geforderte Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt werden. Sie geht nun davon aus, dass Ungarn sein Mediengesetz mit den EU-Gesetzen und der Grundrechte-Charta (PDF-Datei) in Einklang bringen wird. Andernfalls hatte die EU-Behörde mit rechtlichen Schritten gedroht. Die Änderungen sollen innerhalb der kommenden zwei Wochen beschlossen werden, hieß es in Brüssel.

Das ungarische Parlament hatte kurz vor Weihnachten 2010 ein Gesetz verabschiedet, durch das die neue Medienbehörde NMHH auch private Fernseh- und Rundfunksender sowie Zeitungen und Internetportale unter ihre Kontrolle nehmen sollte. Bis dahin hatte sie bereits die öffentlich-rechtlichen Medien unter ihren Fittichen. Private Fernseh- und Radiosender, Internetportale sowie Printerzeugnisse sollen von der NMHH mit hohen Geldstrafen belegt werden können, wenn sie mit ihren redaktionellen Inhalten gegen bestimmte Vorschriften verstoßen.

Die ungarische Regierung ist nun unter anderem bereit, ausländische Medienkonzerne von Geldbußen und dem Zwang zur Registrierung unter bestimmten Bedingungen zu befreien. Dazu müssen sich die Unternehmen verpflichten, die Prinzipien des neuen Mediengesetzes einzuhalten. Ansonsten müssen sich Medien innerhalb von 60 Tagen registrieren.

Die EU-Kommission hatte auch beanstandet, dass das Mediengesetz "ausgewogene Berichterstattung" nicht nur vom Rundfunk, sondern auch von anderen Medien wie beispielsweise Weblogs fordert. Die Verpflichtung soll nun auf den Rundfunk beschränkt werden. Auch wurde laut Kommission eine Bestimmung entschärft, nach der Medien keine Personen oder Gruppen beleidigen dürfen. Die Bestimmung soll künftig nur noch bei Aufstachelung zu Hass und Diskriminierung gelten. Kroes hat angekündigt, die weitere Entwicklung in Ungarn aufmerksam zu verfolgen. (anw)