De-Mail: Deutsche Post unterliegt im Rechtsstreit mit 1&1

Die Deutsche Post muss nach einem Urteil des Landgerichts Köln ihr Verfahren für eine gesicherte Identifikation von Personen auch der Konkurrenz, etwa den De-Mail-Anbietern, zur Verfügung stellen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Deutsche Post muss nach einem Urteil des Landgerichts Köln ihr Verfahren für eine gesicherte Identifikation von Personen auch der Konkurrenz zur Verfügung stellen. Die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts gab am Donnerstag einer Klage der 1&1 Internet AG statt, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dpa mitteilte. Demnach darf die Post ihr Postident-Verfahren dem Konkurrenten nicht vorenthalten. (Aktenzeichen 88O 49/10)

Das Verfahren wird auch genutzt für die De-Mail, ein spezielles E-Mail-Angebot zur gesicherten Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität. Die Deutsche Post konkurriert mit ihrem Produkt E-Postbrief aber mit der zur United-Internet-Gruppe gehörenden 1&1 Internet AG und anderen Anbietern wie der Deutschen Telekom, die auf das von der Bundesregierung initiierte Projekt De-Mail setzen. Nach Ansicht von United Internet versuchte die Post, unter anderem mit der Weigerung, für De-Mail das Postident-Verfahren anzubieten, die Einführung der De-Mail zu verzögern.

Die Deutsche Post kann innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen. Für eine Stellungnahme war das Unternehmen zunächst nicht zu erreichen. (jk)