EU prüft Zulässigkeit von Beihilfen für BMW und Volkswagen

EU prüft Zulässigkeit von Beihilfen für BMW und Vollkswagen

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Von
  • Gernot Goppelt

Die EU-Kommission hat Zweifel an der Zulässigkeit staatlicher Beihilfen für die Autowerke von BMW und Volkswagen in Sachsen. Die Brüsseler Wettbewerbshüter eröffneten am Mittwoch ein Verfahren und nehmen die Hilfen genauer unter die Lupe. Man müsse klären, ob die europäischen Regeln eingehalten werden, teilte die Behörde mit. Eine solche Untersuchung sagt noch nichts über das Ergebnis aus. Sollten die Finanzspritzen unzulässig sein, dürfen die Unternehmen sie nicht erhalten oder müssen sie zurückzahlen.

Bei BMW begutachtet die EU-Behörde eine Hilfe von 46 Millionen Euro, die Deutschland für die Produktion von Elektroautos im Leipziger Werk gewähren will. Dabei gehe es um das batteriebetriebene Modell i3 und das Hybridfahrzeug i8. Insgesamt beläuft sich das Investitionsvorhaben auf 368 Millionen Euro.

Auf den Prüfstand kommt auch ein öffentlicher Zuschuss von 83,7 Millionen Euro, der für die Modernisierung des VW-Werkes in Zwickau geplant ist. Der Autobauer will Verfahren zur Herstellung von Klein- und Mittelklassewagen in dem Werk umstellen und dafür insgesamt 700 Millionen Euro investieren.

Für staatliche Beihilfen in benachteiligten Gebieten wie Ostdeutschland gelten bestimmte EU-Regeln. Kriterien sind die Marktanteile des Unternehmens, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Folgen für Konkurrenten. (dpa) (ggo)