E-Book-Steuervorteil: EU-Verfahren gegen Frankreich und Luxemburg

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg und Frankreich eingeleitet. Hintergrund sind die niedrigeren Mehrwertsteuersätze für E-Books, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen würden.

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Wegen dem verringerten Mehrwertsteuersatz für E-Books hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg und Frankreich eingeleitet. Das Vorgehen war erwartet worden und wurde am Dienstag von der Europäischen Kommission erläutert. Nach ihrer Ansicht verstoßen beide Staaten gegen geltendes europäisches Recht. Sie haben nun bis zum 3. August Zeit, zu dem Vorwurf Stellung zu beziehen. Hält die Kommission die vorgebrachten Argumente dann nicht für ausreichend, kann sie die zweite Stufe des Verfahrens einleiten und beide Staaten auffordern, ihren Steuersatz zu ändern.

In Luxemburg (3 Prozent) und Frankreich (7 Prozent) gelten seit Anfang 2012 die geringeren Mehrwertsteuersätze. Das habe laut der Kommission zu "spürbaren Wettbewerbsverzerrungen" geführt, da es für Verbraucher sehr einfach sei, elektronische Bücher im Ausland zu ordern Laut EU-Recht dürfen Mitgliedsstaaten die Mehrwertsteuer aber nur für eine begrenzte Anzahl von Waren oder Dienstleistungen senken. Für E-Books sei dieses Vorgehen in der Mehrwertsteuerrichtlinie jedoch nicht vorgesehen, weswegen die Steuersenkung rechtswidrig sei.

Mit Apple und Amazon sind zwei der größten Anbieter von E-Books in Luxemburg gemeldet und profitieren deswegen von dem niedrigeren Steuersatz. Im Mai hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bestätigt, dass diese beiden Plattformen sogar für deutsche Verlage lukrativer wären, als deren Konkurrenz. Auch deswegen hatten Vertreter der europäischen E-Book-Industrie erst Ende Juni einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz in allen Mitgliedsstaaten gefordert.

Insgesamt habe die Ungleichheit im ersten Quartal 2012 erhebliche Auswirkungen auf die Verkaufszahlen von E-Books, aber auch von gedruckten Büchern in den anderen Mitgliedsstaaten gehabt, schreibt die Kommission. Deswegen habe man jetzt das Verfahren eingeleitet, auch wenn bis Ende 2013 Vorschläge für eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze von digitalen und gedruckten Büchern erarbeitet werden sollen. (mho)