Europarat-Parlament empfiehlt mehr Transparenz beim Thema nationale Sicherheit

Die 47 Mitgliedstaaten des Europarats sollen die so genannten Tshwane-Prinzipien berücksichtigen, wenn sie ihre Gesetzgebung im Bereich der nationalen Sicherheit modernisieren, meint die Parlamentarische Versammlung des Europarats.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die internationale Debatte im Zuge der Snowden-Enthüllungen über nationale Sicherheit und Transparenz könnte sich nach einer Empfehlung des Europarats zugunsten von Whistleblowern verändern. So hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats in einer Empfehlung den Ministerrat des Europarats aufgefordert, die 47 Mitgliedstaaten zu ermutigen, die so genannten Tshwane-Prinzipien zu berücksichtigen, wenn sie ihre Gesetze zur nationalen Sicherheit und zum Informationszugang modernisieren.

Die 50 Tshwane-Prinzipien "zur nationalen Sicherheit und dem Recht auf Informationen" basieren auf nationaler und internationaler Gesetzgebung. Sie sollen den Gesetzgeber ermutigen, Informationen nicht unbedingt unter dem Schutzmantel der "nationalen Sicherheit" geheim zu halten, die eigentlich von öffentlichem Interesse sind. Erarbeitet wurden sie von 22 zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Organisationen mit rund 500 Experten aus 70 Ländern in einem Zeitraum von zwei Jahren, fertiggestellt im südafrikanischen Tshwane im Sommer dieses Jahres. Unterstützt wurde die Arbeit von der Open Society Justice Initiative, die auch eine Übersetzung ins Deutsche (Doc-Datei) durch das Whistleblower-Netzwerk finanziert hat.

Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks, erklärte gegenüber heise online: "Bei den Tshwane-Prinzipien handelt es sich um ein sehr ausgetüfteltes Instrumentarium, das auf einer internationalen Diskussion beruht und das an verschiedene Stellungnahmen von UN-Beauftragten und internationalen Beauftragten für Menschrechte und Informationsfreiheit anknüpft. Es könnte zum internationalen Standard werden, wie man Fragen nationaler Sicherheit und Whistleblowing regeln könnte."

Die Tshwane-Prinzipien liefern konkrete Abwägungskriterien sowie formale Mechanismen, damit diese Kriterien eingehalten werden. Beispielsweise dürfen schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und Tötung sowie verschwundene Personen nicht aus Gründen der nationalen Sicherheit geheim gehalten werden. Dort, wo die Betroffenen nicht in eine Veröffentlichung eingewilligt haben oder wo es um Minderjährige geht, können andere Kriterien wie die Privatsphäre gelten – aber nur, wenn die Betroffenen dazu befragt werden.

Außerdem sollen Mechanismen, durch die Dokumente als "geheim" eingestuft werden, offen kommuniziert werden. Wenn jemand an Informationen gelangen möchte, kann das nicht einfach mit einem Verweis auf Geheimhaltung abgelehnt werden. Es muss in jedem Fall individuell geprüft werden, ob die Geheimhaltung gerechtfertigt ist oder ob das öffentliche Interesse überwiegt. Dies gilt auch für eine Geheimhaltung aus Gründen der "nationalen Sicherheit". Laut Open Society Justice Initiative wird derart nur in nur sechs europäischen Ländern abgewogen. Außerdem darf befristet geheim gehalten werden; die Informationen werden automatisch deklassifiziert, falls die Geheimhaltung nicht verlängert wird.

Ein Whistleblower, der eine zurückgehaltene Information freigibt, darf laut den Prinzipien nur dann rechtlich gerechtfertigt bestraft werden, wenn dies gesetzlich festgelegt ist. Unter bestimmten Umständen dürfte also nicht bestraft werden, wenn jemand eine als geheim eingestufte Information veröffentlicht – das müsste jeweils im Einzelfall beurteilt werden. Außerdem muss das öffentliche Interesse mit abgewogen werden. Dieses ist dann als überwiegend anzusehen, wenn schwere Rechtsbrüche aufgedeckt wurden, wenn so ein Beitrag zu einer wichtigen Diskussion in einer demokratischen Gesellschaft geleistet oder wenn die Rechenschaftspflicht von Trägern öffentlicher Ämter sichergestellt wird. "Das sind auch die Kriterien, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kontinuierlich anwendet", erläutert Guido Strack. (anw)