Pfefferspray gegen Demonstranten: FDP-Gesundheitsexperte Lotter schließt sich der Linksfraktion an

Der FDP-Bundestagsabgeordnete fordert in einem offenen Brief an de Maiziere die Regierung auf, nach Alternativen zu suchen

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Das Büro des Bundestagsabgeordneten und FDP-Gesundheitsexperten Dr. Erwin Lotter berichtet stolz: "Das hat Pfeffer." Lotter schließt sich nämlich erstaunlicherweise der Forderung der Bundestagsfraktion der Linken an, den Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten zu überprüfen. Zitiert wird zwar die Forderung der Linken, Pfefferspray wegen der gesundheitlichen und psychischen Folgen gleich zu verbieten, so weit will Lotter aber wohl direkt auch nicht gehen.

Karin Binder, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, hatte unter dem Eindruck des Polizeieinsatzes gegen die Demonstranten in Stuttgart von ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter ein Gutachten mit Unterstützung des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag anfertigen lassen, in dem ausgeführt wird, dass Pfefferspray keineswegs harmlos ist und der Einsatz für manche Personen sogar tödlich sein kann ( Pfefferspray ist gar nicht so harmlos). Da Pfefferspray oft wahllos gegen alle Anwesenden eingesetzt werde, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit oft nicht gegeben seien, die gesundheitlichen Auswirkungen in den Anwendungsregeln der Polizei keine Rolle spielten und gesundheitliche Vorsorge- und Behandlungsmaßnahmen nicht existierten, legte das Gutachten ein Verbot nahe. In einigen anderen Ländern ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten, die dabei ein Grundrecht wahrnehmen und Anspruch auf körperliche Unversehrtheit haben, verboten oder streng reglementiert.

In einem offenen Brief an Bundesinnenminister de Mazière fordert der FDP-Gesundheitsexperte nun die schwarz-gelbe Regierung auf, nach "medizinisch wie praktisch weniger komplikationsbehaftete Alternativen zu Pfefferspray zu suchen. Als Arzt könne er die "medizinischen Implikationen eines Pfefferspray-Einsatzes gegen Demonstranten nicht ignorieren". Lotter verlangt eine "sachliche Klärung durch das Bundesministerium des Inneren".