Dubiose Machenschaften des Verfassungsschutzes sind nichts Neues

V-Männer des Verfassungsschutzes sind nicht nur in der Neonazi-Szene in zweifelhaften Rollen aufgefallen

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Deutschland erlebt momentan einen seiner größten Geheimdienstskandale seiner Geschichte. Die politischen Verantwortlichen sind um Schadensbegrenzung bemüht. Es ist aber fraglich, ob sie das Vertrauen der Bürger in die Institutionen wieder herstellen können. Einige Politiker faseln - wie immer wenn es um Terror geht - von der Vorratsdatenspeicherung und einem NPD-Verbot. Es ist die übliche Pawlowsche Reaktion, die man immer wieder zu hören bekommt, wenn es etwa um den islamistischen Terrorismus geht.

Die Richtung, die die derzeitige Debatte um den Verfassungsschutz nimmt, führt aber an der eigentlichen Problematik vorbei. Schon werden der Öffentlichkeit Bauernopfer in Form einiger zwielichtiger Beamten beim Verfassungsschutz geliefert, deren Fehlverhalten und bedenkliche Gesinnung zu diesem Supergau geführt habe. Das Grundproblem liegt aber woanders.

Denn V-Männer des Verfassungsschutzes spielen nicht nur in der Neonazi-Szene eine dubiose Rolle. Wenn wir uns die spektakulären Fälle "islamistischer Zellen" in den letzten Jahren vergegenwärtigen, spielten V-Männer immer eine besondere Rolle.

V-Männer in Islamistenszenen

Der Mentor der Sauerland-Gruppe etwa war ein gewisser Yehia Yousif, der mittlerweile in Saudi-Arabien lebt und eine Schlüsselrolle in der Radikalisierung der Mitglieder dieser Gruppe spielte. Yehia Yousif war zwischen 1995 bis 2002 im Dienste des baden-württembergischen Verfassungsschutzes. Interessant ist, dass bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung von Yehia Yousifs Sohn, Omar Yousif, Unterlagen für die Herstellung des Flüssigsprengstoffs TATP gefunden wurden, mit dem später die Sauerland-Gruppe auf dilettantische Weise experimentiert hatte. Seltsamerweise wurde sowohl gegen Yehia Yousif als auch seinen Sohn kein Auslieferungsantrag gestellt, nachdem sie sich 2004 nach Saudi-Arabien abgesetzt hatten.

Wieso wird in den Mainstream-Medien bisher die Rolle des Hasspredigers Yousif, der gleichzeitig auch Informant des Verfassungsschutzes war, nicht hinterfragt? Yousif hatte entscheidend zum Erstarken salafitischer Gruppen beigetragen. Gleichzeitig war er aber auch Lohnempfänger des Verfassungsschutzes.

V-Mann wird vor Gericht geschont

Erst im April diesen Jahres sorgte in einem weiteren Islamisten-Prozess in München ein V-Mann für Aufsehen. Acht mutmaßliche Terrorhelfer wurden beschuldigt, mit Videos von Selbstmordattentaten in Deutschland für den Terror geworben zu haben. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Teil der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) zu sein.

Während des Gerichtsverfahrens kam aber heraus, dass der Anführer dieser Gruppe ein V-Mann des Verfassungsschutzes war. Die Bundesanwaltschaft hatte dies dem Gericht nicht mitgeteilt, obwohl sie davon unterrichtet war.

Der V-Mann Irfan P. habe aktiv die anderen Angeklagten "angeschoben", so die Verteidigung. Die Mitläufer mussten sich vor Gericht verantworten; Irfan P. als Anführer dagegen wurde erst gar nicht angeklagt. Der 22 Jahre alte GIMF-Führer und mutmaßliche V-Mann soll monatlich 2500 bis 3000 Euro bekommen haben, seine Wohnung sei vom Verfassungsschutz bezahlt worden.

Laut dem Bundesanwalt sei P. erst nach seiner Zeit bei der Islamischen Medienfront als V-Mann aktiv gewesen, daher treffe der Vorwurf nicht zu. In welchem konkreten Zeitraum P. als V-Mann eingesetzt war, konnte der Ankläger jedoch nicht sagen. Das Gericht entschied daraufhin, dass diese Frage "momentan nicht verfahrensrelevant" sei. So verschonte man Irfan P. davor, im Zeugenstand Rede und Antwort zu stehen ( Terroristen und Sicherheitsbehörden).

Das sind nur zwei Beispiele aus den letzten Jahren dafür, wie V-Männer eben nicht lediglich Informationen für den Verfassungsschutz sammelten, sondern tragende Rollen einnahmen und aktiv ihren Beitrag zur Radikalisierung von Muslimen leisteten.

Durch eine Vorratsdatenspeicherung und damit einer weiteren Aushöhlung des Rechtsstaates wird man das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat nicht wiedergewinnen. Dafür ist vor allem eins nötig: eine lückenlose Aufarbeitung der dubiosen Machenschaften des Verfassungsschutzes.